Ist zwar schon etwas her. aber mir fehlt jz noch bürgerliches recht. kann ich jetzt arbeitsrecht machen oder nicht?
Nein, weil Bürgerliches Recht unter § 4 Abs 1 Z 1-4 fällt.
Zitat von Tiny88 Nein, weil Bürgerliches Recht unter § 4 Abs 1 Z 1-4 fällt. ok danke
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