bin grad beim lernen für europarecht und bin ma nit sicher ob i is Prinzip der begrenzen Einzelermächtigung und is Subsidiaritätsprinzip richtig versteh.
i verstehs wie folgt:

Prinzip der begrenzen Einzelermächtigung:
die gemeinschaft wird nur in den bereichen tätig, die ihr in den verträgen zugewiesen werden

Subsidiaritätsprinzip:
die gemeinschaft wird in bereichen die nicht in ihrer ausschließlichen zuständigkeit liegen nur tätig, wenn die mitgliedstaaten die ziele nicht erreichen oder die gemeinschaft die ziele besser erreichen kann als die mitgliedstaaten.

i wär echt froh um feedback