Danke schon wieder!
Immer soo schnell
sooorrry!!!! falsch gelesen!
für die einführung kannst da nichts anrechnen lassen!!
„Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost
Danke schon wieder!
Immer soo schnell
Anrechnungen per Verordnung macht das Prüfungsamt Jus (Formular ausfüllen und hinbringen), Individualanträge sind bei Frau Pilser in der Studienabteilung einzureichen. Die BWL und VWL-Fächer sind eh alle per Verordnung anzuerkennen, also wirst wahrscheinlich nur ins Prüfungsamt müssen!
P.S. Prüfungsamt Jus befindet sich seit kurzem im Keller des GeiWi-Turms (völlig unlogisch *g*)
ui, da bin ich jetzt endlich an der richtigen, die sich da auskennt... :)Zitat von Suzanne
ich möcht mir für jus recht1 und recht2 (einführung) sowie bwl1 und vwl1 (wirtschaft) anrechnen lassen. allerdings gibt es auf juristenblatt nur formulare für sowi-kurse auf wire, aber nicht auf jus.
reicht es, wenn ich ins prüfungsamt jus geh und dort ein formular ausfülle?
was brauche ich alles? schätzungsweise die zeugnisse... und sonst?
muss zugeben, dass ich mich da nicht so 100% auskenne ich glaube, dass du dafür nicht mal ein formular ausfüllen musst, sondern dass du einfach nur mit den zeugnissen ins prüfungsamt musst. dort tragen sie dann die anrechnung in die kartei ein. außerdem kannst du die anerkannten prüfungen auch in das studienbuch-einlageblatt eintragen lassen (ist allerdings nicht mehr zwingend, weil die einlageblätter "abgeschafft" wurden und nur mehr freiwillig weitergeführt werden können). würds mir aber auf jeden fall trotzdem eintragen lassen, damit du selbst auch einen nachweis hast. ich hoffe, dass diese infos noch stimmen und nicht überholt sind!
@ engerl
Wär super wenn da klappen würde. Einführung ist total sinnlos! - Habs im WS03 gemacht, und das war nonsens
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