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Gibt es diese Richtlinien und Voraussetzungen irgendwo auf der Uni-Homepage?
Hallo!
Laut den Richtlinien zur Vergabe von Leistungsstipendien muss man fünf Kurse einreichen. Wie sieht es aber aus, wenn ich drei zweistündige Vorlesungen für meine freien Wahlfächer belege? Kann ich diese sechs Stunden dann als einen Kurs einreichen?
Und müssen alle Prüfungsleistungen, die für das Leistungsstipendium herangezogen werden, vor den Sommerferien erfolgt sein oder zählen auch Prüfungen, die man im September oder Oktober macht?
Vielen Dank für die Antworten!
Grüße
Thomas
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Gibt es diese Richtlinien und Voraussetzungen irgendwo auf der Uni-Homepage?
Also, soweit ich weiß, müssen es 5 ganze kurse sein, und auch nur pflichtfächer, keine wahlfächer (weiß zb, dass englisch1 nicht gerechnet wird - wurde mir zumindest im dekanat so gesagt). daraus schließe ich, dass auch keine wahlfächer gerechnet werden.
die kurse müssen von einem jahr sein, beginnend mit ws. ob du jetzt 3 kurse aus dem ws und 2 aus dem ss einreichst oder 1 aus dem ws und 4 aus dem ss, das ist völlig egal, hauptsache in einem jahr.
aja, und letztes jahr ist der notenschnitt sogar nachträglich gesenkt worden, dh du hast 4 1er und 1 2er einreichen müssen.
lg & frohe ostern!
hab grad den link dazu gefunden:
http://www2.uibk.ac.at/fakultaeten/c...tipendium.html
da steht aber leider auch nicht viel drinn..
Danke für die Antworten. Tja, dann brauche ich mich dieses Semester wohl nicht mehr ins Zeug legen. Hat auch was Positives.
Grüße
Thomas
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