Soweit ich weiß geht das nur bei einem Folgeantrag.
Wenn du daneben geringfügig arbeitest ist das kein Problem, mach ich auch. Bis 800€ netto passts glaub ich.
Hallo,
ich wohne jetzt seit 3 Monaten in einer Garconniere und bin erst jetzt dazu gekommen meinen Erstantrag für die Mietzinsbeihilfe zu stellen. Ich habe mal gehört das wenn man den Antrag später einreicht die Monate davor auch nachbezahlt werden. Stimmt das?
Ich kann das irgendwie nicht glauben und vermute das, dass nur der Fall ist wenn ich einen Folgeantrag stelle oder?
Ebenso ist meine Frage ob ich die Mietzinsbeihilfe auch bekomme wenn ich nebenbei geringfügig arbeite? Das hat keine Auswirkung oder?
Wäre sehr dankbar über ein Antwort.
Danke und lieben Gruß
Soweit ich weiß geht das nur bei einem Folgeantrag.
Wenn du daneben geringfügig arbeitest ist das kein Problem, mach ich auch. Bis 800€ netto passts glaub ich.
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