ist es sicher so dass man die 250000 dazuzählt?
sonst hätt ichs auch so gmacht..
aber kannst du mir des nochmal mit den 13 % Gewinnfreibetrag erklären?
ich habe jetzt versucht die Aufgabe 1 ( 13.02.14) zu lösen .. Vielleicht hat wer andere Lösungsvorschläge
1.) GmbH
Gewinn 2015 : 320000 (100 000 - 30 000 + 250 000)
- GF-Bezug: 90000
-LNK (7.93%): 7137
= 222863
- Köst (25%): 55715.75
= 167147.75
- Kest (25%): 41786.81
= Netto: 125360.44
GF-Bezug: 90000
-BAP (6%): 5400
= 84600
-GSVG: 17307.65
=67292.35
-Est: 23881.18
+BAP: 5400
= Netto: 48811.17
Summe: 174171.61
EU:
Gewinn: 320000
-SV: 17307.65
= 302692,35 ---> 13% Gewinnfreibetrag: 39350; Grenzsteuersatz 19675
-Est 141581,18
= Netto 161111,17 plus 19675 -> 180786,18
ist es sicher so dass man die 250000 dazuzählt?
sonst hätt ichs auch so gmacht..
aber kannst du mir des nochmal mit den 13 % Gewinnfreibetrag erklären?
da kannst du schon recht haben dass man die 250000 nicht dazuzählt, da bin ich mir auch nicht sicher :s
mit den 13% gewinnfreibetrag da bin ich mir auch nicht ganz sicher, allerdings haben wir es so im PS gemacht :S
hmm vllt weiß es ja jemand anderes?
wie geht das denn generell mit den 13% gewinnfreibetrag? kann mir des wer erklären?
Meiner Meinung nach kann man nicht 2 Jahre einfach zusammenfassen. Es muss also 2014 und 2015 jeweils einzeln betrachtet werden.
Gewinnfreibetrag:
Steht nur natürlichen Personen zu - das heißt bei GmbH gibt’s den nicht. (beim Gesellschafter natürlich schon)
Bsp. Du hast als Einzelunternehmer einen Gewinn von 100.000 – der grundfreibetrag steht dir also in voller Höhe zu das sind 13% von 30.000 – den kannst du immer geltend machen. Liegt der Gewinn unter 30.000 sind es halt die 13% von dem Gewinn. (25.000 gewinn = 3250). Wenn du jetzt die 100.000 Gewinn hast dann wäre der größt mögliche Freibetrag EUR 13.000 davon betreffen 3.900 den Grundfreibetrag. Das heißt es bleiben noch EUR 9.100 übrig, die aber durch begünstigte Investitionen (bestimmte Wertpapiere, Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren etc.) gedeckt werden müssen. Hast du also im Jahr 20.000 investiert dann steht dir der Freibetrag in Höhe von 13.000 „voll“ zu. Hast du 8.000 investiert sind EUR 1.100 „verloren“
Ich würd das so rechnen:
beim Einzelunternehmen:
100.000 Gewinn
-30.000 Abschreibungen
=70.000
- 17.658,70 SV (HBMG)
=52.341,30
- 7800 GFB investitionsbedingt*
=44.541,3
- 13.554,63 ESt
=30.986,67
+7800 GFB
=38.786,67 NETTO
*bei einer Diskussion der Klausur vom 17.02 haben die zu den 30.000 vom Grundfreibetrag noch den Betrag dazugezählt welcher investiert wird also hier nochmal 30.000lt. Angabe. 13% von 60.000 weiß aber auch nicht wieso
Geändert von csap8198 (08.02.2015 um 12:56 Uhr)
b) bei der GmbH
2014 - wenn ich 100.000 - 30.000 Afa rechne, ist schon wenige übrig als der GF-Gehalt ausmacht? also kA wie rechnen.
2015 GmbH:
250.000
-30.000 AFA
=220.000
-90.000 GF-Gehalt
-7137 LNK(7,93%)
=122.863
-30.715,75 KöSt (25%)
=92.147,25
bei Ausschüttungn noch -25% KESt
2015GF-Gehalt, Annahme 25% Beteiligung also echtesDV
90.000 Brutto-brutto
-21.024 SV DGA(23,36%)
-7.146 LNK (7,94%)
=61.830 Bruttogehalt
-11.172,68 SV DNA (18,07%)
=50.657,32
-7.236,76 13./14. Gehalt
=43.420,56 BMG LSt
-13.070,31 LSt fest
-397,01 LSt UB,WR (7.236,76-620 *6%)
=29.953,24
+7236,76 UB,WR
= 37.190 NETTO
Allerdngs weiß ich nicht, ob es für die SV DGA auch eine HBMG gibt?
der gewinnfreibetrag ist falsch...das bezieht sich auf den gewinn nach afa etc. das heißt 13% von 52.341,30 = 6.804,37 (davon 3900 fix da dies der grundfreibetrag ist) der rest von 2904,37 muss durch Investitionen gedeckt sein. da in der angabe steht man investiert jährlich in höhe der afa, ist der betrag von 2.904,37 gedeckt.
das heißt jetzt? ich zieh von 52.341,30 nur 6804 anstatt 7800 ab und da 30.000 investiert werden und nur 2904 investiert werden müssen passts oder wie? warum haben die da dann die Investitionen immer zur berechnung dazugezählt? Bei der Klausur vom 17.02 heißt es in der Angabe: Ergebnis von 600.000, Afa 150.000, Investitionen 50.000. und da rechnen sie bei dem GFB des EU (30.000+50.000 *13%)=10.400.
bei dem beispiel - ja! bei dem vom 17.02. siehts folgendermaßen aus
da hast du einen gewinn nach afa in höhe von 450.000
nach neuer rechtslage ist der gfb gestaffelt also für die ersten 175.000 13% = 22750
für die nächsten 175.000 7% = 12.250
und alles darüber = 450.000-175.000-175.000 = 100.000 4,5% = 4500 (max nach den 2 x 175.000 kann noch 230.000 überschritten werden d.h. maximaler gfb 45.350)
somit kannst du maximal 39500 (22.750+12.250+4500) als gfb geltend machen (darin inkludiert der grundfreibetrag = 3900) bleiben 35.600 übrig die du wieder mit investitionen decken musst. da man 50.000 investiert hat sind diese gedeckt und man kann den gesamten gfb abziehen. hoffe du kommst mit also die 13% beziehen sich immer auf den gewinn und nicht auf die investitionen.
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