Im Rahmen eines Gewerbebetriebes wurde im Jahr 2011 ein Gewinn in Höhe von € 100.000 erzielt. Die Steuerpflichtige ist mit 25% an diesem Gewerbebetrieb beteiligt. Entnahmen wurden keine getätigt, weil im Betrieb Investitionen in Höhe von € 200.000 in langfristige abnutzbare Sachinvestitionen vorgenommen wurden
Dies ist nicht zu berücksichtigen für die Einkommensberechnung oder?
Hier wäre ein Gewinnfreibetrag und ein Investitionsfreibetrag anzusetzen, aber relevant wird das nur wenn der Gewinn ausbezahlt wird oder??
Kann wer helfen?
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