So viel ich weiß interessiert sie das nicht, jedoch weiß ich es nicht zu 100%. Ich glaube der Anspruch besteht nur für ein Studium...
Hallo!
Ich habe mich dieses Semester für 2 Studien inskribiert und würde aber gerne das sogenannte Zweitstudiums schließen lassen. Nein, dass ist NICHT das Studium, dass ich bei der Beihilfenbehörde angegeben habe. Muss ich der Behörde das schliessen des Zweitstudiums trotzdem melden oder ist ihnen das ganz egal?
liebe Grüße!!!!
So viel ich weiß interessiert sie das nicht, jedoch weiß ich es nicht zu 100%. Ich glaube der Anspruch besteht nur für ein Studium...
nur das wo du angegeben hast ist relevant und darauf beziehen sich auch die anforderungen und richtlinien - was du als zweit- oder drittstudium machst interessiert sie überhaupt nicht.
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