Guten Morgen zusammen,
kann mir wer einen Gefallen tun und in ganz kurzen Worten mir noch einmal das mit der Veranlagung bzw. ESt / KESt erklären? Ich bezieh ich mich hier weniger auf die Theorie (diese ist klar), sondern viel mehr auf die Beispiele (-> zum Beispiel Übungsbeispiel 2.2 oder 1.4.2). In beiden Fällen geht's um die Einkommensteuererklärung. Wieso brauch ich hier beides (einmal Berechnung nach Veranlagung und einmal ESt / KESt) um eine Aussage treffen zu können?!?
Bitte, danke!
kann mir jemand noch schnell die Lösungen für 4.3 der Arbeitsunterlagen erklären. Was sind nun die Einflüsse auf das EGT und wie schauen die Bemessungsgrundlagen aus?
ich versuchs mal
Im Grunde gehts nur darum, dass du eben beide Varianten (also einmal Besteuerung zum begünstigten Steuersatz von 25% und die Regelbesteuerungsoption zum normalen Tarif lt. § 33 EStG) durchspielst bzw. rechnest um zu sehen, was am Ende für dich günstiger ist.
Wenn du nicht beides ausrechnest kannst du ja nicht sagen ob du die eine oder die andere Variante bevorzugen wirst. Der Unternehmer möchte natürlich so wenig Steuern wie möglich bezahlen
Hoffe das konnte etwas helfen
Ich hätte noch einmal eine Frage bzgl der Freigrenze nach §10. Kann jemand das noch einmal gegenchecken, ob ich hier ein Gedankenfehler drin habe?
Gewinn = 200.000
a) Invest. 25.000
b) Invest. 20.000
Lsg.-ansatz:
(175.000*0,13) + (25.000*0,07) = 24.500 - 3.900 (Grundfreibetrag) = 20.600
für a) bedeutet das jetzt:
3900 (Grundfreibetrag)
+ (175.000-30.000 (Grundfreibetrag))*0,13 = 18.850
+ (25.000*0,07) = 1750
= Summe Gesamtfreibetrag der abzugsfähig ist für a = 24.500
für b) bedeutet das:
3900 (Grundfreibetrag)
+ 20.000 Invest.
= Summe Gesamtfreibetrag der abzugsfähig ist für b = 23.900
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