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Thema: Gesamtprüfung Feb 2014

  1. #41
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    Zitat Zitat von LTCHarm Beitrag anzeigen
    240.000 x 0,90=216000
    216.000x0,015=3540
    hi, also ich würde eher 240.000 * 0,1 = .... * 0.15 machen??? so habe ich es in alten aufgaben gefunden.
    und wieso lässt du beim ersten Punkt die Notarkosten wek, die sind ja auch zu berücksichtigen und abzuziehen?

  2. #42
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    Zitat Zitat von jublu1984 Beitrag anzeigen
    Hier noch einmal meine Frage: Wenn ihr spekullieren müsstet, was würdet ihr sagen bringt er aus dem PS in der VO-Klausur?!
    werden sicher ähnliche Sachen sein wie bei der PS Klausur. Ich denke wenn man die geschafft hat, wird man die Aufgaben bei der Gesamtprüfung sicher auch können

  3. #43
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    Zitat Zitat von d3si|v|4ri3 Beitrag anzeigen
    werden sicher ähnliche Sachen sein wie bei der PS Klausur. Ich denke wenn man die geschafft hat, wird man die Aufgaben bei der Gesamtprüfung sicher auch können
    hmm, ja dass denke ich auch. der fokus liegt ja sowieso auf den VO unterlagen.
    das einzige was mir persönlich echt bauchschmerzen bereitet ist die zeit ... wenn's dich da einmal verrechnest wirst bei den 60min echt zu tun haben

  4. #44
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    Guten Morgen zusammen,

    kann mir wer einen Gefallen tun und in ganz kurzen Worten mir noch einmal das mit der Veranlagung bzw. ESt / KESt erklären? Ich bezieh ich mich hier weniger auf die Theorie (diese ist klar), sondern viel mehr auf die Beispiele (-> zum Beispiel Übungsbeispiel 2.2 oder 1.4.2). In beiden Fällen geht's um die Einkommensteuererklärung. Wieso brauch ich hier beides (einmal Berechnung nach Veranlagung und einmal ESt / KESt) um eine Aussage treffen zu können?!?

    Bitte, danke!

  5. #45
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    kann mir jemand noch schnell die Lösungen für 4.3 der Arbeitsunterlagen erklären. Was sind nun die Einflüsse auf das EGT und wie schauen die Bemessungsgrundlagen aus?

  6. #46
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    Zitat Zitat von jublu1984 Beitrag anzeigen
    Guten Morgen zusammen,

    kann mir wer einen Gefallen tun und in ganz kurzen Worten mir noch einmal das mit der Veranlagung bzw. ESt / KESt erklären? Ich bezieh ich mich hier weniger auf die Theorie (diese ist klar), sondern viel mehr auf die Beispiele (-> zum Beispiel Übungsbeispiel 2.2 oder 1.4.2). In beiden Fällen geht's um die Einkommensteuererklärung. Wieso brauch ich hier beides (einmal Berechnung nach Veranlagung und einmal ESt / KESt) um eine Aussage treffen zu können?!?

    Bitte, danke!
    ich versuchs mal
    Im Grunde gehts nur darum, dass du eben beide Varianten (also einmal Besteuerung zum begünstigten Steuersatz von 25% und die Regelbesteuerungsoption zum normalen Tarif lt. § 33 EStG) durchspielst bzw. rechnest um zu sehen, was am Ende für dich günstiger ist.
    Wenn du nicht beides ausrechnest kannst du ja nicht sagen ob du die eine oder die andere Variante bevorzugen wirst. Der Unternehmer möchte natürlich so wenig Steuern wie möglich bezahlen
    Hoffe das konnte etwas helfen

  7. #47
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    Zitat Zitat von d3si|v|4ri3 Beitrag anzeigen
    ich versuchs mal
    Im Grunde gehts nur darum, dass du eben beide Varianten (also einmal Besteuerung zum begünstigten Steuersatz von 25% und die Regelbesteuerungsoption zum normalen Tarif lt. § 33 EStG) durchspielst bzw. rechnest um zu sehen, was am Ende für dich günstiger ist.
    Wenn du nicht beides ausrechnest kannst du ja nicht sagen ob du die eine oder die andere Variante bevorzugen wirst. Der Unternehmer möchte natürlich so wenig Steuern wie möglich bezahlen
    Hoffe das konnte etwas helfen

    ... ... so ist es natürlich logisch. ich hatte irgendwie ein gedanken fehler drin.

  8. #48
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    Ich hätte noch einmal eine Frage bzgl der Freigrenze nach §10. Kann jemand das noch einmal gegenchecken, ob ich hier ein Gedankenfehler drin habe?

    Gewinn = 200.000
    a) Invest. 25.000
    b) Invest. 20.000

    Lsg.-ansatz:

    (175.000*0,13) + (25.000*0,07) = 24.500 - 3.900 (Grundfreibetrag) = 20.600


    für a) bedeutet das jetzt:

    3900 (Grundfreibetrag)
    + (175.000-30.000 (Grundfreibetrag))*0,13 = 18.850
    + (25.000*0,07) = 1750

    = Summe Gesamtfreibetrag der abzugsfähig ist für a = 24.500

    für b) bedeutet das:

    3900 (Grundfreibetrag)
    + 20.000 Invest.

    = Summe Gesamtfreibetrag der abzugsfähig ist für b = 23.900

  9. #49
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    Zitat Zitat von jublu1984 Beitrag anzeigen
    Ich hätte noch einmal eine Frage bzgl der Freigrenze nach §10. Kann jemand das noch einmal gegenchecken, ob ich hier ein Gedankenfehler drin habe?

    Gewinn = 200.000
    a) Invest. 25.000
    b) Invest. 20.000

    Lsg.-ansatz:

    (175.000*0,13) + (25.000*0,07) = 24.500 - 3.900 (Grundfreibetrag) = 20.600


    für a) bedeutet das jetzt:

    3900 (Grundfreibetrag)
    + (175.000-30.000 (Grundfreibetrag))*0,13 = 18.850
    + (25.000*0,07) = 1750

    = Summe Gesamtfreibetrag der abzugsfähig ist für a = 24.500

    für b) bedeutet das:

    3900 (Grundfreibetrag)
    + 20.000 Invest.

    = Summe Gesamtfreibetrag der abzugsfähig ist für b = 23.900
    glaube das passt so!

  10. #50
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    Zitat Zitat von d3si|v|4ri3 Beitrag anzeigen
    glaube das passt so!
    Glaub ich auch ... aber eine zweite meinung ist immer besser ... thx für das feedback

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