Bsp 1:
§27 Einkünfte: 5000 (Veräußerungserlös) + 30000 ($)
Nach § 33 zu versteuern: (90000 - Betriebsausgabenpauschale § 17 - § 10 Gewinnfreibetrag) - (Nettomiete - Afa auf Gebäude - FK Zinsen) - (Verlustvortrag)
Macht also 26250 x 0,75 und 37160 x §30 = 53,045 Netto
Passt das?
Und? Diese sind nur steuerfrei wenn sie zB als Wohnsitz dienten etc, aber da nichts steht muss man davon ausgehen dass es ein normaler Verkauf aus dem Privatvermögen war und daher der Gewinn zu versteuern ist. Man kann aber sicher als Annahme den Wohnsitz nehmen und bei der Klausur wäre dies sicher als richtig zu werten. Aber nur weil Privatverkauf steht kann man NICHT auf Steuerfreiheit schließen! Vorsicht....
Hier noch einmal meine Frage: Wenn ihr spekullieren müsstet, was würdet ihr sagen bringt er aus dem PS in der VO-Klausur?!
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