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Thema: Gesamtprüfung Feb 2014

  1. #21
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    Hat vielleicht jemand die Lösung von Aufgabe 1, ebenfalls Klausur 14.02.2013? Oder will's jemand vergleichen?

  2. #22
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    Zitat Zitat von d3si|v|4ri3 Beitrag anzeigen
    Also bei Beispiel 1.5 (zumindest bei mir...) gehts drum bei den Vorauszahlungen für 2014 dass man von einer Erhöhung des Einkommens gegenüber dem Vorjahr um 4% ausgeht. Kann dir leider nicht genau sagen wo das steht aber wenn du suchst findest du es bestimmt irgendwo

    Und bei dem Gewinnfreibetrag Beispiel kommt man auf die € 9.100 indem man € 100.000 minus € 30.000 rechnet also € 70.000 und davon dann 13%
    Hmm ... ok. danke! Also entweder check ich's gerade nicht oder ich überseh etwas. Die Bezeichnung 1.5 ist lt. seiner Aussage aus der VO falsch und hätte 1.4.3 heißen sollen

    Meine Angabe:

    1.5

    Planung des Steuerzahlungsstromes

    Eine Kapitalgesellschaft wurde Anfang 2012 gegründet. Aufgrund von Anlaufproblemen wird sich für dieses Jahr ein steuerlicher Verlust iHv € 15.000 ergeben. Im Jahr 2013 wird davon ausgegangen,dass sich die Geschäfte dann wie ursprünglich geplant entwickeln. Das steuerliche Ergebniswird dann 2013 € 100.000 betragen. Im Jahr 2014 rechnet das Unternehmen mit einem steuerlichen Ergebnis

    in Höhe von € 60.000. Für die Folgejahre sollte das Ergebnis jeweils um 10% steigen.

    Aufgabenstellung:

    a)

    Ermitteln Sie im Rahmen einer „Finanzplanung“ (2012-2014) unter Vernachlässigung der

    Mindestkörperschaftsteuer für das Unternehmen,

    welche Steuerzahlungen wann an das Finanz-

    amt zu leisten sind.

    b)

    Stellen Sie die Konsequenzen der Besteuerung für den unternehmensrechtlichen Jahresab-
    schluss (2012-2014) dar.
    c)
    Welche verfahrensrechtlichen Schritte würden
    Sie als Steuerberater des Unternehmers wann
    setzen?

  3. #23
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    Zitat Zitat von d3si|v|4ri3 Beitrag anzeigen
    Hat vielleicht jemand die Lösung von Aufgabe 1, ebenfalls Klausur 14.02.2013? Oder will's jemand vergleichen?
    erstes nein, zweites ja

  4. #24
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    Zitat Zitat von lukaskofler Beitrag anzeigen
    @jublu1984 unter Rechtsformvergleich meine ich so ähnliche Beispiele wie 2.3., nur dass in den alten Klausuren meistens noch ein Freibetrag und ein Verlustvortrag beachtet werden muss
    ok, thx!

  5. #25
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    EK aus KV also aus der Beteiligung: 55.000 - 50.000 = 5.000 (25% KESt)

    Sonstige EK: Private Grundstücksveräußerung 150.000 - 120.000 = 30.000 (25% ImmoESt, ist aber mMn steuerfrei, wenn wir annehmen, dass der Veräußerer es als Hauptswohnsitz hatte)

    EK aus VuV:
    Mieteinnahmen: 1430 * 9 = 12.870
    - Zinsen - 12.000
    - AfA (ND:30 jahre, Annahme) - 8.000
    = -7.130 --> ich würde es als Liebhaberei werten, da es sich auch nicht rechnen würden, wenn wir das ganze Jahre Mieteinnahmen gehabt hätten.

    EK aus selbstständiger Arbeit: 90.000

  6. #26
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    danach muss man halt noch die ESt mit und ohne Veranlagung ausrechnen. Wie man den Verlust behandelt bin ich mir nicht sicher

  7. #27
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    Zitat Zitat von jublu1984 Beitrag anzeigen
    Hmm ... ok. danke! Also entweder check ich's gerade nicht oder ich überseh etwas. Die Bezeichnung 1.5 ist lt. seiner Aussage aus der VO falsch und hätte 1.4.3 heißen sollen

    Meine Angabe:

    1.5

    Planung des Steuerzahlungsstromes

    Eine Kapitalgesellschaft wurde Anfang 2012 gegründet. Aufgrund von Anlaufproblemen wird sich für dieses Jahr ein steuerlicher Verlust iHv € 15.000 ergeben. Im Jahr 2013 wird davon ausgegangen,dass sich die Geschäfte dann wie ursprünglich geplant entwickeln. Das steuerliche Ergebniswird dann 2013 € 100.000 betragen. Im Jahr 2014 rechnet das Unternehmen mit einem steuerlichen Ergebnis

    in Höhe von € 60.000. Für die Folgejahre sollte das Ergebnis jeweils um 10% steigen.

    Aufgabenstellung:

    a)

    Ermitteln Sie im Rahmen einer „Finanzplanung“ (2012-2014) unter Vernachlässigung der

    Mindestkörperschaftsteuer für das Unternehmen,

    welche Steuerzahlungen wann an das Finanz-

    amt zu leisten sind.

    b)

    Stellen Sie die Konsequenzen der Besteuerung für den unternehmensrechtlichen Jahresab-
    schluss (2012-2014) dar.
    c)
    Welche verfahrensrechtlichen Schritte würden
    Sie als Steuerberater des Unternehmers wann
    setzen?
    Jap, hab die gleiche Angabe! Meinte aber auch nicht, dass das mit den 4% in der Angabe steht.. ich hab das nur so im Kopf gehabt mit den 4% Erhöhung gegenüber dem Vorjahr.. kann mich aber natürlich auch irren!

  8. #28
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    Zitat Zitat von lukaskofler Beitrag anzeigen
    EK aus KV also aus der Beteiligung: 55.000 - 50.000 = 5.000 (25% KESt)

    Sonstige EK: Private Grundstücksveräußerung 150.000 - 120.000 = 30.000 (25% ImmoESt, ist aber mMn steuerfrei, wenn wir annehmen, dass der Veräußerer es als Hauptswohnsitz hatte)

    EK aus VuV:
    Mieteinnahmen: 1430 * 9 = 12.870
    - Zinsen - 12.000
    - AfA (ND:30 jahre, Annahme) - 8.000
    = -7.130 --> ich würde es als Liebhaberei werten, da es sich auch nicht rechnen würden, wenn wir das ganze Jahre Mieteinnahmen gehabt hätten.

    EK aus selbstständiger Arbeit: 90.000
    Ok! Danke
    Also ich hätte bei der Vermietung Graz die Miete netto genommen, und die Afa mit 1,5% nur vom Gebäudeanteil berechnet. So komm ich auf keine Liebhaberei weil es bei ganzjähriger Vermietung kein Verlust gewesen wäre
    Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit hab ich noch die € 40.000 abgezogen?!

    Weißt du zufällig ob man bei dem Fall mit der ImmoEst, wenn es jetzt keine Hauptwohnsitzveräußerung wäre, die € 30.000 ansetzen und normal mitversteuern müsste? Trotz ImmoEst?!

  9. #29
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    langsam bekomm ich echt ein wenig bauchschmerzen, wegen der klausur am donnerstag ... zumal die zeit mit 60 min echt ziemlich knackig bemessen ist

  10. #30
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    die ImmoEst kannst man genau wie die KESt einzeln abführen oder man kann den Veräußerungsgewinn zu denn anderen EK dazuzählen und nach Tarif versteueren.

    Bist du dir bei der Miete sicher, dass man nette nehmen muss bzw. die AFA vom Gebäudeanteil rechnet?
    Geändert von lukaskofler (12.02.2014 um 17:08 Uhr)

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