Hey, war leider bei dem betreffenden Termin nicht im Proseminar, aber versuche dir trotzdem mal zu helfen
Wenn deine Angaben alle richtig sind, dann handelt es sich um ein Reihengeschäft mit Drittlandsbezug. Unternehmer D lässt die Ware durch einen Spediteur bei Unternehmer A in der Schweiz abholen. Generell kannst du dir bei solchen Reihengeschäften merken, dass es immer nur eine bewegte Lieferung geben kann und alles andere ruhende Lieferungen sind. Im Prinzip muss man nur wissen, dass immer die Lieferung AN denjenigen der die Versendung in Auftrag gibt oder vornimmt die bewegte Lieferung ist.
Somit ist die bewegte Lieferung nach § 3 ( 8 ) die Lieferung von C and D, weil es ja der Kette nach die Lieferung AN D sein muss. Somit steuerbar wo die Beförderung oder Versendung beginnt, also in der Schweiz. Das ist dann ein Export, weil die Ware ja von der Schweiz nach Österreich geht und somit lt. § 7 eine steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Alle anderen Lieferungen in der Kette sind also jetzt noch ruhende Lieferungen, alle steuerbar dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet, also auch in der Schweiz.
Also wie gesagt, am besten immer diese Grundregel oben beachten, dann ist es eigentlich nicht schwer herauszufinden, welche Lieferungen die bewegten und ruhenden sind.
Bin allerdings etwas überrascht, dass er das so genau durchgemacht hat, dachte er macht eher nur so "Basics" der USt durch..
Naja, hoffe ich konnte ein wenig helfen! Liebe Grüße
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