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Thema: PS-Prüfung Partl WS14

  1. #11
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    Zitat Zitat von jublu1984 Beitrag anzeigen
    By the way, Thema Aufgaben:

    Ich habe mir das Buch von Herrn Prof. Beiser gekauft (-> siehe Literaturempfehlungen zum Kurs). Dort bin ich auf eine Aufgabe gestoßen, die ich euch nicht vorenthalten mag (für die alle, die nicht die 44 Euro für das Buch ausgegeben bzw. es sich in der Bib ausgeliehen haben ), zumal die recht gut zum Thema Vorsteuerkorrektur sowie GrESt passt.

    Angabe: Ein Vermieter hat im Jahr 2013 ein neues Mietsgebäude um 30 Mio Euro Entgeld + 6 Mio Euro USt (= 36 Mio Euro Baukosten) errichtet. Ab dem 1. Dezember 2013 wird die gesamte neue Immobilie umsatzsteuerpflichtig vermietet. Am 24. Juni 2015 wird die Imobilie um 40 Mio Euro Entgeld verkauft.

    Fragen: Beurteilen Sie diesen Verkauf in USt und GrESt/Eintragungsgebühr für folgende Fälle:
    a) Die Immobilie wird nach § 6 Abs 1 Z9 lit a UStG umsatzsteuerfrei verkauft
    b) Die Immobilie wird auf Grund einer Option zur USt nach § 6 Abs 2 UStG mit 20% USt verkauft.

    Was ist zu tun, um den Vorsteuerabzug des Käufers zu (8 Mio Vorsteuerabzug) zu sichern?

    Sollte die Lösung bzw. Lösungsweg gewünscht sein, bitte melden.

    (Quelle: Steuern, ein systematischer Grundriss, reinhold beiser, facultas.wuv verlag, 11. auflage, wien, 2013)
    Ja bitte den lösungsweg

  2. #12
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    Zitat Zitat von lulu Beitrag anzeigen
    Ja bitte den lösungsweg
    Hallo zusammen! Anbei die Musterlösung aus dem Buch (Quellenangabe wie bei Aufgabenstellung!):

    "Eine umsatzsteuerfreie Veräußerung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG löst nach § 12 Abs 10 UStG eine Vorsteuerberichtigung in Höhe von 6 Mio Euro Vorsteuern für 2013 aus. Davon 18/20 (= 90%) ergibt 5,4 Mio Euro Vorsteuerkorrektur.

    Diese beim Verkäufer korrigierte Vorsteuer kann vom Käufer nicht als Vorsteuer nach § 12 UStG abgezogen werden. Dadurch geht die Kostenneutralität der USt in der Unternehmerkette verloren: 5,4 Mio Euro korrigierte Vorsteuer werden somit zum Kostenfaktor beim Verkäufer.

    Die GrESt von 3,5% + 1,1% Eintragungsgebühr werden von 40 Mio Euro Kaufpreis berechnet:
    1,4 Mio Euro GrESt
    0,44 Mio Euro Eintragungsgebühr
    ___________________________
    1,84 Mio Euro GrESt + Gebühr

    Wird nach § 6 Abs 2 UStG zur USt optiert, erhöht sich der Kaufpreis:
    40 Mio Euro Entgeld
    +8 Mio Euro USt (entspricht 20%)
    ___________________________
    48 Mio Euro Kaufpreis

    Eine Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 10 UStG wird auf Grund der Option zur USt-Pflicht nicht ausgelöst. GrESt und Eintragungsgebühr werden vom Kaufpreis von 48 Mio Euro berechnet:
    3,5 % GrESt = 1,680 Mio Euro
    1,1 % Gebühr = 0,528 Mio Euro
    _________________________
    4,6 % = 2,208 Mio Euro

    Die Belastung aus GrESt und Eintragungsgebühr steigen also um 368.000 Euro. Da diese Mehrkosten unter der im Fall eines umsatzsteuerfreien Verkaufs ausgelösten Vorsteuerkorrektur um 5,4 Mio Euro Vorsteuern liegen, ist die Option zur USt nach §6 Abs 2 UStG sinnvoll.

    Im Kaufvertrag ist zu vereinbaren:
    Der Verkäufer verpflichtet sich nach §6 Abs 1 Z 9 lit a iV mit § 6 Abs 2 UStG zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren und eine Rechnung gemäß § 11 UStG über

    40 Mio Euro Entgeld
    + 8 Mio Euro USt (= 20%)
    _____________________
    48 Mio Euro Kaufpreis

    auszustellen."


    Ich hoffe, dass ich damit weiterhelfen konnte

  3. #13
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    Hat wer eine Idee zu #10???

  4. #14
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    Die Vermietung von privaträumen ist immer USt pflichgtig (mit 10% USt)??? Es gibt keine aktivierungs Möglichkeit???

  5. #15
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    Ich hätte noch einmal eine verständnisfrage bzgl. EStG und UStG:

    1) Wenn eine Tätigkeit in den Bereich der außerbetrieblichen EK-arten fällt (ergo 4 bis 7) dann ist sie keine unternehmerische Tätigkeit gemäß dem EStG - korrekt?!
    2) Dennoch kann eine Tätigkeit aus dem Bereich (4 (EK aus nicht selbstständiger Arbeit) bis 7 (sonstige EK)) nach UStG eine unternehmerische Tätigkeit sein. Zum Beispiel Eigenheim/Mietwohngrundstück/Eigentumswohnung (-> EK aus Vermietung & Verpachtung) welche zu einem marktkonformen Mietzins vermietet wird (-> siehe EuGH Urteil zum Thema Liebhaberhei). Somit besteht ein Widerspruch zwischen EStG und UStG - korrekt?!

  6. #16
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    Ja, ist glaub ich korrekt. Das ganze spielt denk ich darauf an:

    Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne des
    UStG 1994 geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG 1988 hinaus. (RZ 186 UStRL)



  7. #17
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    Zitat Zitat von d3si|v|4ri3 Beitrag anzeigen
    Ja, ist glaub ich korrekt. Das ganze spielt denk ich darauf an:

    Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne des
    UStG 1994 geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG 1988 hinaus. (RZ 186 UStRL)


    Super, ... das war glaub ich eine frage aus den "alten" prüfungen. in der letzten einheit wurde das kurz angesprochen, aber ich bin leider nicht ganz mitbekommen

  8. #18
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    habe heute die Klausur nicht schreiben können....kann mir jemand sagen was gekommen ist?! wäre super

  9. #19
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    Avatar von Superman86
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    Noten sind online, seid ihr auch überrascht über den 4rer?

  10. #20
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    ja ich hab auch einen 4rer hätte mir fast mehr erwartet^^

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