hallo,
ich hab eine frage bezüglich des fallprüfungsschemas. im buch vom schröder geht es los mit anwendungsbereich:
a) sachlich
b) persönlich
c) keine ausnahme
d) keine lex specialis
Beim sachlichen anwendungsbereich muss ich zunächst den grenzüberschreitenden bezug darstellen oder? zählt dann dazu auch welche GF betroffen ist oder gehört das zum persönlichen Anwendungbereich?
Beim persönlichen anwendungsbereich würde ich dann Ware oder Arbeitnehmer etc. definieren und dann darstellen wer begünstigt ist und wer verpflichtet ist?
stimmt das so? werd aus dem buch nicht schlau was bei a) und b) genau gefordert ist....
Danke für eure hilfe
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