für deutsche (bzw. alle EU-) studenten gilt exakt die gleiche regelung wie für österreichische. bez. arbeit musst du deine einkünfte angeben.
Hallo,
weiß jemand von euch zufällig wie die aktuelle Regelung für die Mietzinsbeihilfe bei deutschen Studenten ist?Lebe jetzt seit fast 3 Jahren in IBK (Hauptwohnsitz) und habe bei den letzten beiden Anträgen geringfügig gearbeitet. Momentan arbeite ich aber nicht. Gibt es da Probleme mit dem Folgeantrag?Habe letztes Jahr von mehreren gehört dass das abgeschafft wurde dass man als Nicht-Österreicher arbeiten muss?Danke schon mal!
für deutsche (bzw. alle EU-) studenten gilt exakt die gleiche regelung wie für österreichische. bez. arbeit musst du deine einkünfte angeben.
Also keine beschäftigung in tirol als voraussetzung?=)
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