Der Vorteil daran, wenn du deinen Mitbewohner mit in den Antrag setzst ist jener, dass man zu zweit mehr mietzinsbeihilfe erhält als allein.. Allerdings brauchst du dafür einen Mietvertrag (mit beiden Mietern) der beim Finanzamt vergebührt wurde.. und keiner von euch darf im Jahr mehr verdienen als 14 mal die geringfügigkeitsgrenze (386,10€/ Monat)
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