Also da es sich um einenicht ausschließlich unternehmerisch genutztes Grundstück handelt ist die Vorsteuerberichtigung für die nächsten 20 Jahre durchzuführen. Da nicht die gesamte Vorsteuer abgezogen wird, ist zwar zu berichtigen aber der Eigenverbrauch ist nicht zu erfassen.
Bei Bsp. 2 ist glaube ich wichtig, dass nur Unternehmen eine Vorsteuer geltend machen können also hier nicht der Fall. Wie seht ihr das?
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