ich würde auch gern mal das Ergebnis wissen
denke es wäre langsam an der zeit ein ergebnis zu bekommen... hoff, es dauert nicht mehr zu lange...
ich würde auch gern mal das Ergebnis wissen
erledigt
Geändert von ks58 (22.08.2013 um 13:25 Uhr)
könnte bitte jemand die klausur vom juli hochladen? danke!
Hallo miteinander,
die Klausur vom Juli steht euch jetzt im Klausurenbereich zur Verfügung.
lg,
Christian
Was muss man da vom EGT abziehen? Die Investitionen, die aufwendungen? und wie berechnet man dann genau den Einzelunternehmer. Hat da jemand was
Beim egt ziehst du nur die abschreibungen ab und sonstige aufwendungen wenn vorgegeben, dann beim einzelunternehmen: ziehst du die gsvg ab und den gewinnfreibetrag von 3900 (13 % aus 30000) den kann man bei einzelunternehmen und personengesellschaften abziehen wenn der gewinn über 30000 is, dann hast du die bemessungsgrundlage für di steuer das setzt du in di formel ein und danach addierst du den freibetrag wieder dazu.
Gmbh: gewinn minus gf gehalt minus Lohnnebenkosten (vom gf gehalt) minus 25 % körperschaftssteuer und wenn der gewinm ausgeschüttet wird noch minus 25 % kapitalertragssteuer
Gf führer: wird ja bei der gmbh getrennt behandelt (trennungsprinzip)
Gf gehalt minus betriebsausgabenpauschale von 6 % dann minus gsvg ergibt bml von steuer dann in di formel einsetzen und abziehen und danach die pauschale dazuzählen = netto
Super Danke! Was mir noch nicht ganz klar ist, und bei dem es im Forum unterschiedliche Antworten gibt ist die BAP-Pauschale.
Wird die zuerst abgezogen und vermindert somit die Gsvg oder (so habs ich in den Unterlagen) oder zuerst gsvg berechnen, dann bap pauschale vom lohn (hbg 62160)?
Ich rechne sie immer sofort weck und danach die gsvg bei dem gf sinds 6 % bei einkünfte aus selbständiger arbeit so werkvertragsbasis etc sinds 12 %
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