wenn sich das nicht geändert hat, dann bist du wieder im 1. semester im neuen studium, im alten natürlich nicht
sprich mindeststudiendauer ändert sich nicht
für die familienbeihilfe solltest einmal wechseln können bzw wars früher so...
familienbeihilfe bekommst dann bis das alter überschreitest oder die mindestdauer + toleranz im hauptstudium
studienbeitrag musst zahlen sobald bei irgendeinem studium die mindestdauer überschreitest (+ toleranz)
würde aber da beim finanzamt etc nachfragen wie das genau abläuft... hast ja genug zeit, fürs nächste semester kannst eh nicht mehr wechseln oder dich für was neues anmelden (laut prüfungsreferat vor 1-2 wochen)
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