Hallo! Habe eine frage:
wenn man in einem Diplomstudium (IWW) die Mindeststudienzeit + Toleranzsemester überschreitet aufgrund eines zweitstudiums, erhält man dann nur für die Zeit in der man überschreitet keine Familienbeilfe?
Das heißt würde man dann wenn man sich im 2 abschnitt befindet, wieder familienbeihilfe beziehen??

Wäre dankbar, wenn mir jemand meine frage beantworten kann
lg