Keine Ahnung, hab heute den vo Prof gefragt, er hat es mir so erzählt.
bei wikipedia steht dass fifo nicht steuerrechtlich zulässig ist und lifo schon^^
und welche höhe hat bei euch die abwertung?
Keine Ahnung, hab heute den vo Prof gefragt, er hat es mir so erzählt.
jmd abschreibung 5225; fifo 86600, 16400; lifo 106200, 109200?
ja, ist auch richtig.
Kann mir jemand bei diesem Beispiel helfen?
Am Bilanzstichtag (31.12.2007) hat die Südbräu AG folgende Forderungen. (Unterstellen Sie, dass in allen Forderungen 20 % Ust enthalten ist):
1.540 € aus Warenlieferung an die Einzelhandelsgesellschaft A. Huber, die ein Ausgleichsverfahren beantragt hat; potentielle Ausgleichsquote 60 %;
Ich weiß zwar die Lösung, jedoch versteh ich nicht, wann ich die Prozenangabe (Ausgleichsquote) von dem Verlust nehme oder von dem, was noch übrig bleibt. Sprich in diesem Bsp nehme ich die Prozentangabe von dem, was noch übrig bleibt her also 0,6. Bei anderen Bsp nehme ich aber den Verlust (wäre in diesem Bsp. 0,4)
Kann mir jemand sagen, wann ich was nehme?
Und noch eine Frage zu dieser Aufgabe. Hier rechne ich ja zuerst den Nettobetrag aus und dann von diesem die UST und dann noch NB mal 0,6. Mir ist aber aufgefallen, dass in anderen Beispielen der NB mit der Prozentangabe multipliziert wurde und dann erst von diesem Betrag die UST. Auch hier die Frage wann nehme ich was?
82.800
Ich komme auf 426.850
Das Datum des zweiten Verkaufs vom Anfangsbestand (30 Stück) ist 05/03/2011, muss man da nicht den Preis von 390 € nehmen, da am 28/01/2011 ein Zukauf war?
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