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Thema: VO Finanzrecht

  1. #1
    Golden Member Bewertungspunkte: 8

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    VO Finanzrecht

    Hallo!

    Mache dieses Semester Finanzrecht und wollte fragen, weil bei der VO Unternehmenssteuerrecht dabeisteht: "umfassendes Basiswissen im Bereich Finanzrecht vorausgesetzt", was das zu bedeuten hat bzw. ob es möglich/ratsam ist die VO trotzdem ohne Vorwissen zu besuchen. Danke für eure Antworten schonmal

  2. #2
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 54
    Avatar von Tiny88
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    Also ich hab alle 3 Sachen (VO normal, UE und VO Unternehmenssteuerrecht) parallel gemacht, zuerst bin ich in unternehmenssteuerrecht gar nicht mitgekommen, aber würd trotzdem mitschreiben und mit der zeit kommst du dann rein. solltest aber schon versuchen mitzulernen - in allen 3 sachen. machbar ist es auf jeden fall. aber er wiederholt in unternehmenssteuerrecht natürlich nicht noch grundlegende dinge (weil die solltest du theoretisch natürlich schon können).

  3. #3
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    Avatar von Slayer
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    Ich würde auch unbedingt die Repetitorien von Prof. Pülzl besuchen!
    Die sind wirklich sehr empfehlenswert.
    With Hell in my Blood and Death in my Veins

  4. #4
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 54
    Avatar von Tiny88
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    genau, die sind gut, obwohl ja schon länger das gerücht umgeht, dass man nur die besuchen muss, was ich nicht unterschreiben würde. vorletztes semester hätte man nur durch das rep alleine schlechte karten bei der normalen vo klausur gehabt! rep für unternehmenssteuerrecht gabs "damals" als begleitende veranstaltung (quasi wöchentlich ab anfang/mitte sem) von hörtnagel, welche wirklich sehr super war. sie ist nach meinem wissen aber in karenz und das rep für unternehmenssteuerrecht, damals als "langes rep" nun beim normalen rep von pülzl mit "nur" 5 stunden dabei.

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