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Thema: Studienbeitrag auch bei euch?

  1. #21
    Member Bewertungspunkte: 3

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    @ ATR:
    das mit den Fristen ist so: man kann sich für ein neues/weiteres Grundstudium (sprich Bachelor, Diplom oder Lehramtsstudium) nur mehr bis 05. September anmelden, was eine Planungssicherheit (1 Monat bis zum Unistart) für die Uni darstellen soll. Die Fortsetzungsmeldung - also das Bezahlen des Beitrages, welcher im Mail der Studienabteilung festgelegt ist, ist nach dem 05. Sept bis zum 30. Nov möglich, allerdings mit einem 10%igen Aufschlag!
    Sprich:Wenn du im September Prüfungen schreibst und du weißt, dass du diese schaffst, brauchst du den Studienbeitrag nicht einzahlen. Falls du die Prüfung im Sept nicht schaffst, kannst du den Beitrag bis zum 30. November einzahlen (halt mit 10% mehr).
    Die Regelung ist so, da das SS eigentlich bis zum Ende der Nachfrist, also bis 30. November geht!
    Ein anderer Punkt ist die Prüfungswoche im Dezember: die gehört eigtl noch zum SS (von den Prüfungswochen her), liegt aber nach dem 30. November und gehört deshalb schon zum Wintersemester von der Zulassung her. Wenn du im Dez noch eine Prüfung schreiben willst, legst du diese Prüfung zeitlich im WS ab (obwohl sie zum SS von der Zuteilung gehört) und musst daher die Beiträge einzahlen, weil du sonst exmatrikuliert wirst.
    Ich hoff, das war halbwegs verständlich!

  2. #22
    Experte Bewertungspunkte: 7
    Avatar von ATR
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    Hallo Benni,

    vielen Dank für deine ausführliche Antwort, damit ist alles klar! Hab eh fest vor im Sept. fertig zu sein, von daher gings mir nur darum dass ich für die Prüfungen vor Semesterstart keine Studiengebühren zahlen will.

    Beste Grüße und nen schönen Tag dir noch!

  3. #23
    Member Bewertungspunkte: 0

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    Vielen Dank für die Antwort.

    Und man wird sicher nicht exmatrikuliert wenn man nicht bis zum 5. September zahlt so wie ich das verstehe? dann ist ja eigentlich alles geklärt

  4. #24
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 155
    Avatar von Matthias86
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    Zitat Zitat von davince Beitrag anzeigen
    die studiengebühren sollen für das wintersemester 12/13 anfallen. ich hab aber jetzt nichts mehr offen ausm ersten abschnitt. komm jetzt ins 7. semester und hab schon einige kurse aus dem 2. abschnitt. was soll das?
    Kurze Nachfrage: ist es noch so, dass man bei IWW den 1. Abschnitt einreichen muss?
    Wenn ja, dann ist die Sache klar. Das System weiß noch nicht, dass du den 1. Abschnitt abgeschlossen hast und deswegen müsstest du ab dem WS 2012/13 Studiengebühren bezahlen. Sobald du den 1. Abschnitt eingereicht hast, dürfte das mit den Studiengebühren im LFU: online verschwinden.
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  5. #25
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    Könnte man den Betrag dann aber zurückfordern? Weil wenn man keinen Kurs mehr besucht, sondern nur eine Prüfung im Dezember, dann verstehe ich nicht ganz warum man zahlen muss, wenn die Prüfungswoche doch noch zu SS zählt...


    Zitat Zitat von Benni0606 Beitrag anzeigen
    @ ATR:
    das mit den Fristen ist so: man kann sich für ein neues/weiteres Grundstudium (sprich Bachelor, Diplom oder Lehramtsstudium) nur mehr bis 05. September anmelden, was eine Planungssicherheit (1 Monat bis zum Unistart) für die Uni darstellen soll. Die Fortsetzungsmeldung - also das Bezahlen des Beitrages, welcher im Mail der Studienabteilung festgelegt ist, ist nach dem 05. Sept bis zum 30. Nov möglich, allerdings mit einem 10%igen Aufschlag!
    Sprich:Wenn du im September Prüfungen schreibst und du weißt, dass du diese schaffst, brauchst du den Studienbeitrag nicht einzahlen. Falls du die Prüfung im Sept nicht schaffst, kannst du den Beitrag bis zum 30. November einzahlen (halt mit 10% mehr).
    Die Regelung ist so, da das SS eigentlich bis zum Ende der Nachfrist, also bis 30. November geht!
    Ein anderer Punkt ist die Prüfungswoche im Dezember: die gehört eigtl noch zum SS (von den Prüfungswochen her), liegt aber nach dem 30. November und gehört deshalb schon zum Wintersemester von der Zulassung her. Wenn du im Dez noch eine Prüfung schreiben willst, legst du diese Prüfung zeitlich im WS ab (obwohl sie zum SS von der Zuteilung gehört) und musst daher die Beiträge einzahlen, weil du sonst exmatrikuliert wirst.
    Ich hoff, das war halbwegs verständlich!

  6. #26
    Member Bewertungspunkte: 3

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    Zitat Zitat von Laura95 Beitrag anzeigen
    Könnte man den Betrag dann aber zurückfordern? Weil wenn man keinen Kurs mehr besucht, sondern nur eine Prüfung im Dezember, dann verstehe ich nicht ganz warum man zahlen muss, wenn die Prüfungswoche doch noch zu SS zählt...
    du erbringst im WS eine Leistung mit der Prüfung, die du ablegst. Daher musst du auch für diese Leistung bezahlen. Ich weiß, dass das eigentlich nicht ganz in Ordnung ist, für eine einzige Prüfung den gesamten Semesterbetrag zahlen zu müssen, es gibt aber meines Wissens nach keine Möglichkeit, den zurückzubekommen. Frag aber doch bitte bei der Studienabteilung selbst nach und gib uns dann Bescheid! Der Leiter der Studienabteilung ist stefan.hlavac@uibk.ac.at

  7. #27
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    hey leute! wollte heute meinen beitrag zahlen und war erst mal geschgockt dass ich 380 zu zahlen habe!
    soweit ich mich erinnern kann war doch im letzten semeseter noch für jeden egal in welchem semester nur der ÖH-beitrag zu zahlen oder??
    mein problem: bin grad mit dem 8ten semester fertig u hab alles drum u dran mit bac arbeit usw. mir fehlt nur eine klausur und die ich aber erst im feb 2013 schreiben kann, da mir der prof keinen klausurtermin gibt! -> ich hab den kurs im WS11/12 absolviert und durch die bac-arbeit keine zeit für die klausur! im SS13 wurde kein kurs angeboten wovon ich nichts wusste und jetzt steh ich da! total verärgert, dass ich 1tens keinen klausurtermin bekomme und zweitens für das blöde gewarte auch noch zahlen muss!!!!

    hat sich durch das neue curriculum auch was mit den studienbeiträgen geändert oder hab ich da was nicht mitbekommen? denn eig war ich ja schon letztes semester über der zeit u musste nur die ÖH bezahlen??

    danke
    mfg

  8. #28
    Member Bewertungspunkte: 0

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    6 Semester +2 Semester, erst danach wird der beitrag fällig, sprich du kommst ins 9. Semester und müsstest dann zahlen!

  9. #29
    Golden Member Bewertungspunkte: 18

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    jo danke aber war es nicht im letzten semester so, dass die im 9ten semester auch nur den ÖH-neitrag bezahlt haben??

  10. #30
    Moderator Bewertungspunkte: 41
    Avatar von chris0510
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von marat Beitrag anzeigen
    jo danke aber war es nicht im letzten semester so, dass die im 9ten semester auch nur den ÖH-neitrag bezahlt haben??
    doch! deshalb, weil die alte studiengebührenregelung ausgelaufen ist und diese nicht "verlängert" wurde - somit musste im ss12 gar niemand zahlen. ab herbst gilt das aber wieder!

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