Zitat von
Benni0606
@ ATR:
das mit den Fristen ist so: man kann sich für ein neues/weiteres Grundstudium (sprich Bachelor, Diplom oder Lehramtsstudium) nur mehr bis 05. September anmelden, was eine Planungssicherheit (1 Monat bis zum Unistart) für die Uni darstellen soll. Die Fortsetzungsmeldung - also das Bezahlen des Beitrages, welcher im Mail der Studienabteilung festgelegt ist, ist nach dem 05. Sept bis zum 30. Nov möglich, allerdings mit einem 10%igen Aufschlag!
Sprich:Wenn du im September Prüfungen schreibst und du weißt, dass du diese schaffst, brauchst du den Studienbeitrag nicht einzahlen. Falls du die Prüfung im Sept nicht schaffst, kannst du den Beitrag bis zum 30. November einzahlen (halt mit 10% mehr).
Die Regelung ist so, da das SS eigentlich bis zum Ende der Nachfrist, also bis 30. November geht!
Ein anderer Punkt ist die Prüfungswoche im Dezember: die gehört eigtl noch zum SS (von den Prüfungswochen her), liegt aber nach dem 30. November und gehört deshalb schon zum Wintersemester von der Zulassung her. Wenn du im Dez noch eine Prüfung schreiben willst, legst du diese Prüfung zeitlich im WS ab (obwohl sie zum SS von der Zuteilung gehört) und musst daher die Beiträge einzahlen, weil du sonst exmatrikuliert wirst.
Ich hoff, das war halbwegs verständlich!
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