16) und 17) stellen wohl die gleiche Frage dar.
Wenn du bei den verschiedenen Kontenrahmen nachsiehst, kommst du darauf, dass "Rückstellungen" in der Klasse 3 liegen und daher zu den passiven Bestandskonten (Kapitalkonto) gehören.
Bei passiven Bestandskonten ist der Stand bzw. der Zugang von Mitteln auf der Habenseite zu verbuchen.
Haben: 100 + 30 Der Abgang ist bei Soll zu verbuchen. Soll: 50.
Um eine ausgeglichene Bilanz zu erzielen, musst du auf der Sollseite den Habensaldo von 80 addieren.
Meiner Meinung nach müsste daher a) und c) stimmen.
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