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Thema: Gesamtprüfung 10.06.2010 - Lösungsvergleich

  1. #31
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    Kann mir bitte jemand helfen, wie ich das folgende Beispiel lösen kann, ist aus einer alten FP.


    4 Sozialversicherung (15)
    Ein Dienstnehmer verdient derzeit monatlich brutto € 5.000. Er ersucht Sie zu
    berechnen, welchen Gewinn er aus einer selbständigen Tätigkeit, die zu einer
    Pflichtversicherung nach GSVG führt, erzielen muss, damit sich der gleiche Verfügungsbetrag
    wie bei der unselbständigen Tätigkeit ergibt.
    Für die Lösung können Sie die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Bezuges
    sowie allfällige Begünstigungen im Bereich der selbständigen Tätigkeit vernachlässigen.
    Sollten Informationen fehlen, treffen Sie sinnvolle Annahmen.

  2. #32
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    Zitat Zitat von csak1583 Beitrag anzeigen
    Kann mir bitte jemand helfen, wie ich das folgende Beispiel lösen kann, ist aus einer alten FP.


    4 Sozialversicherung (15)
    Ein Dienstnehmer verdient derzeit monatlich brutto € 5.000. Er ersucht Sie zu
    berechnen, welchen Gewinn er aus einer selbständigen Tätigkeit, die zu einer
    Pflichtversicherung nach GSVG führt, erzielen muss, damit sich der gleiche Verfügungsbetrag
    wie bei der unselbständigen Tätigkeit ergibt.
    Für die Lösung können Sie die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Bezuges
    sowie allfällige Begünstigungen im Bereich der selbständigen Tätigkeit vernachlässigen.
    Sollten Informationen fehlen, treffen Sie sinnvolle Annahmen.
    echter DN: Brutto: 5000*14 = 70.000 --> davon SV-DNA wegzählen und Lohnsteuer lt. Tarif (13 +14 Gehalt muss man hier ja nicht extra berücksichtigen... normalerweise würde dies mit 6% besteuert werden). Dann hast den Nettobetrag.


    Dann gehen wir von einem Werkvertrag aus und da rechnest einfach zurück. Fertig!

    Er muss also bei einer selbständigen Tätigkeit (Werkvertrag) Einnahmen von 73.135,80 Euro haben, um über den gleichen Betrag schlussendlich zu verfügen, wie bei einem echten DV.

  3. #33
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    Für das Zurückrechnen, einfach Gleichung aufstellen mit einer Unbekannten:

    Netto: 38.260,75 Euro


    Formel: (Einkommen-25.000)*15125/35000+5110

    Somit: (38.260,75+x-25.000)+15125/35000+5110=x

    Auflösen, fertig!

  4. #34
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    Dankeee!!

  5. #35
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    ja so hätte ich es auch gemacht aber woher weisst du vorher welche formel du anwenden sollst, könnt ja auch die mit 60.000 sein, du kennst ja das einkommen nicht!
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  6. #36
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    Zitat Zitat von Monseniore Grüny Beitrag anzeigen
    ja so hätte ich es auch gemacht aber woher weisst du vorher welche formel du anwenden sollst, könnt ja auch die mit 60.000 sein, du kennst ja das einkommen nicht!
    Gar nicht. Aber man kann ja schon mal die erste Formel für ein Einkommen von "11.000 bis 25.000" ausschließen rein von der Logik her bei einem Nettoeinkommen von 38.260,75 und die restlichen 2 probierst halt durch und zur Kontrolle kannst dann wieder normal von "oben nach unten" rechnen, dann siehst eh was stimmt.

  7. #37
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    Zitat Zitat von gambler Beitrag anzeigen
    Für das Zurückrechnen, einfach Gleichung aufstellen mit einer Unbekannten:

    Netto: 38.260,75 Euro


    Formel: (Einkommen-25.000)*15125/35000+5110

    Somit: (38.260,75+x-25.000)+15125/35000+5110=x

    Auflösen, fertig!

    also ich hab netto was anderes raus:

    5.000*14 = 70.000 (brutto)
    - DNA: 18,07%: 10.625,16
    = BMGL LST 59.374,84
    - LST (Formel): 19.964,84
    = 39.410 zur verfügung pro jahr netto (2.815 Euro im Monat)

    39.410
    + EST (Formel)
    + GSVG
    +LNK

    oder

    aber wie machst du jetzt genau weiter mit der formel, checks voll nicht, hab doch jetzt zwei unbekannte: das einkommen und die EST
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  8. #38
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    Zitat Zitat von Monseniore Grüny Beitrag anzeigen
    also ich hab netto was anderes raus:

    5.000*14 = 70.000 (brutto)
    - DNA: 18,07%: 10.625,16
    = BMGL LST 59.374,84
    - LST (Formel): 19.964,84
    = 39.410 zur verfügung pro jahr netto (2.815 Euro im Monat)

    39.410
    + EST (Formel)
    + GSVG
    +LNK

    oder

    aber wie machst du jetzt genau weiter mit der formel, checks voll nicht, hab doch jetzt zwei unbekannte: das einkommen und die EST

    Dein Nettobetrag stimmt natürlich, ich T**** hab mal wieder die HBMGL für die SV-DNA nicht berücksichtigt. Das man bei den ganzen Regelungen mal was vergisst, ist wohl wenig verwunderlich.


    Du hast eine Unbekannte: Das Einkommen setzt sich ja aus dem Nettobetrag und dem Steuerbetrag zusammen. Einkommen = Nettobetrag + Steuerbetrag, somit Einkommen = (39.410 + x ) ... einfach nach X auflösen!!!

  9. #39
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    Warum hast du für die SVDNA die HBGL beachtet. Das gilt doch nur für die DGA, und GSVG oder

  10. #40
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    Zitat Zitat von csak1583 Beitrag anzeigen
    Warum hast du für die SVDNA die HBGL beachtet. Das gilt doch nur für die DGA, und GSVG oder
    I hab die hier auch nicht berücksichtigt... aber lt. Kirchmair gilt die HBGL auch für die SV-DNA!

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