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Thema: Abschlussklausur Pummerer WS 11 12

  1. #21
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    Zitat Zitat von csaf3739 Beitrag anzeigen
    Ich bin der Ansicht, dass nicht aliquotiert werden muss. Dh der gesamte Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 09/10 in der Jahressteuererklärung 2010 erfasst wird. Der Gewinn, der auf das Jahr 09 entfällt kann nämlich (unternehmensrechtlich) auch erst mit dem Ende des Geschäftsjahres - also am 31.3.2010 - festgestellt werden. Und nachdem ein Gewinn unternehmensrechtlich festgestellt werden muss, um steuerrechtlich schlagend zu werden müsste sonst die Steuererklärung 09 rückwirkend geändert werden, würde nur der Anteil von 2010 erfasst.
    Somit wird der Restgewinn 09 und die ersten 3 Monate aus 2010 erklärt, während im Jahr 2011 wiederum die restlichen Monate 2010 und die ersten 3 Monate 2011 erklärt werden. Uswusf...

    Die FK-Zinsen von 2010 bringt man dann ganz normal in Abzug und hat somit EK von 24.000.
    Wie gesagt, meine Ansicht und ohne Gewähr...

    wie kommst du denn auf ein einkommen von 24.000?

    mein ek: 20.0000 + 36.000 + 70.000 = 126.000

    Zinsen dürfen nur gegen Zinsen aufgerechnet werden, und falls Verluste aus kapitalvermögen nicht ausgeglichen werden können, dürfen sie nicht angesetzt werden (§ 27 Abs 8 Z1 + Z 4 EStG). lieg ich damit ganz falsch?

  2. #22
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    Avatar von csaf3739
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    Zitat Zitat von s.r Beitrag anzeigen
    wie kommst du denn auf ein einkommen von 24.000?

    mein ek: 20.0000 + 36.000 + 70.000 = 126.000

    Zinsen dürfen nur gegen Zinsen aufgerechnet werden, und falls Verluste aus kapitalvermögen nicht ausgeglichen werden können, dürfen sie nicht angesetzt werden (§ 27 Abs 8 Z1 + Z 4 EStG). lieg ich damit ganz falsch?
    Ich habe mich auf das EK rein aus der Beteiligung bezogen. Die anderen Angaben ließ ich unberücksichtigt. Sonst hätte ich GEK geschrieben...
    das Einzige das mir Trost bot, war eine Scheibe Toastbrot

  3. #23
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    ok ich sollte genauer lesen... aber ich verstehe immer noch nicht, warum du die fk-zinsen abziehst. das ist mE nicht erlaubt. du darfst nur die Zinsen untereinander verrechnen..

  4. #24
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    Avatar von csaf3739
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    Zitat Zitat von s.r Beitrag anzeigen
    ok ich sollte genauer lesen... aber ich verstehe immer noch nicht, warum du die fk-zinsen abziehst. das ist mE nicht erlaubt. du darfst nur die Zinsen untereinander verrechnen..
    Kein Ding
    Weil die Mitunternehmerschaft an der KG EK aus Gewerbebetrieb sind. Da diese nicht endbesteuert/begünstigt besteuert sind, kann man die FK-Zinsen ansetzen.
    das Einzige das mir Trost bot, war eine Scheibe Toastbrot

  5. #25
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    ok danke komm dann auf ein gek von 126.000. stimmt das mit deinem überein?
    Geändert von s.r (14.02.2012 um 09:38 Uhr)

  6. #26
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    Avatar von csaf3739
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    Zitat Zitat von s.r Beitrag anzeigen
    ok danke komm dann auf ein gek von 126.000. stimmt das mit deinem überein?
    Jep, hab ich auch. Dann halt noch die beiden Varianten mit KESt.
    das Einzige das mir Trost bot, war eine Scheibe Toastbrot

  7. #27
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    Also darf man die FK Zinsen für eine Beteiligung an einer Pers.ges. abziehen, für eine Beteiligung an einer Kap.ges. aber nicht.
    Stimmt das so?

  8. #28
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    Avatar von tinmintinimini
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  9. #29
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    Ja super, vielen Dank für den Tipp!!!

  10. #30
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    hallo an alle,

    kann mir jemand bitte helfen mit der rechtsformvergleich: ich habe mal gemeint, dass man den verlustvortrag vom jahresüberschuss ausrechnen muss und in den ps beispielen wird es von egt ausgerechnet....?????
    verstehe nicht.

    danke

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