wie kommst du denn auf ein einkommen von 24.000?
mein ek: 20.0000 + 36.000 + 70.000 = 126.000
Zinsen dürfen nur gegen Zinsen aufgerechnet werden, und falls Verluste aus kapitalvermögen nicht ausgeglichen werden können, dürfen sie nicht angesetzt werden (§ 27 Abs 8 Z1 + Z 4 EStG). lieg ich damit ganz falsch?
ok ich sollte genauer lesen... aber ich verstehe immer noch nicht, warum du die fk-zinsen abziehst. das ist mE nicht erlaubt. du darfst nur die Zinsen untereinander verrechnen..
ok danke komm dann auf ein gek von 126.000. stimmt das mit deinem überein?
Geändert von s.r (14.02.2012 um 09:38 Uhr)
Also darf man die FK Zinsen für eine Beteiligung an einer Pers.ges. abziehen, für eine Beteiligung an einer Kap.ges. aber nicht.
Stimmt das so?
egt*DSS(EU)/DSS(Gmbh)=neues EGT
Ja super, vielen Dank für den Tipp!!!egt*DSS(EU)/DSS(Gmbh)=neues EGT
hallo an alle,
kann mir jemand bitte helfen mit der rechtsformvergleich: ich habe mal gemeint, dass man den verlustvortrag vom jahresüberschuss ausrechnen muss und in den ps beispielen wird es von egt ausgerechnet....?????
verstehe nicht.
danke
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