Wie definiert sich der Begriff im Stipendien-Gesetz ""auswärtig Studierende/r" ?
Beispiele:
- Wohnort der Eltern SALZBURG, Wohnort des Studenten INNSBRUCK - Vollzeit Studium in INNSBRUCK = auswärtig-studierend
- Wohnort der Eltern SALZBURG, Wohnort des Studenten SALZBURG - Vollzeit Studium in INNSBRUCK = auswärtig-studierend??
Nicht einmal die Stipendienstelle konnte mir diese Frage beantworten..
Danke!
Lesezeichen