Wie definiert sich der Begriff im Stipendien-Gesetz ""auswärtig Studierende/r" ?

Beispiele:


  • Wohnort der Eltern SALZBURG, Wohnort des Studenten INNSBRUCK - Vollzeit Studium in INNSBRUCK = auswärtig-studierend
  • Wohnort der Eltern SALZBURG, Wohnort des Studenten SALZBURG - Vollzeit Studium in INNSBRUCK = auswärtig-studierend??

Nicht einmal die Stipendienstelle konnte mir diese Frage beantworten..

Danke!