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Thema: Strafrecht, Studieneingangsphase, Rewi vs. Wire

  1. #1
    Senior Member Bewertungspunkte: 21

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    Strafrecht, Studieneingangsphase, Rewi vs. Wire

    Hallo,
    also Problem ist folgendes:
    Ich studiere Wirtschaftsrecht im 6ten Semester und habe vor Strafrecht über das Rechtswissenschaftliche Studium zu absolvieren.
    Gründe dafür sind, dass ich mal aufgeschnappt hab, dass man, um den Rechtsanwaltsberuf ausüben zu können, eine Vertiefung im Strafrecht benötigt. Und da man für Wire e gleich viel lernen muss für Strafrecht wie über Rewi, seh ich nicht ein warum dann die Prüfung in Wire weniger "Wert" ist...

    Aber sei es so. Deswegen hab ich ja vor die Prüfung über Rewi zu machen.

    Nun, die Frage ist: Gibt es da ein Problem mit der Studieneingangsphase? Weil ich hab keinen Bock nochmal die Einführungen des Rewi Studiums zu besuchen...

    Und wird es als Vertiefung anerkannt wenn man Strafrecht über Rewi macht?

    So, vielleicht hat ja jemand das selbe Problem oder so ein ähnliches und hat schon Erfahrungswerte... Frag nur mal hier nach um nicht gleich alle möglichen universitären Institutionen abklappern zu müssen

  2. #2
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    Avatar von Tiny88
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    AW: Strafrecht, Studieneingangsphase, Rechtswissenschaften vs. Wire

    also wenn du schon in jus inskribiert ist, musst du eben schauen, was die voraussetzung ist, um diese prüfung abzulegen. da ich nicht jus studiere, weiß ich das nicht. wenn du dich erst jetz nach dem voranmelden inskribiersch, dann wirst du die studieneingangsphase machen müssen! vielleicht kannst du aber auch die strafrechtsprüfung über wire, also als freies wahlfach machen. bei anrechnungssachen ist sandra pilser die erste ansprechsperson.

  3. #3
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    AW: Strafrecht, Studieneingangsphase, Rechtswissenschaften vs. Wire

    ich würde sagen, wenn die übung über Wire als freies Wahlfach machst und die mündliche Prüfung, dann hast genau dasselbe Programm absolviert wie die Jus Studenten. Dann dürfte es auch genügen, um fürs Gerichtsjahr zugelassen zu werden...

  4. #4
    Senior Member Bewertungspunkte: 21

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    AW: Strafrecht, Studieneingangsphase, Rewi vs. Wire

    Naja, das Problem ist, dass über Rewi nicht nur Übung + mündliche Prüfung ausreicht, sondern zusätzlich auch eine schriftliche Diplomprüfung abgelegt werden muss.

    Ich will einfach verhindern mir dann vorwerfen zu lassen ich habe ja Strafrecht "nur" über Wire gemacht und das ist nicht ausreichend.

    Mir ist schon bewusst, dass man mit einer Übung + mündl. Prüfung auch ein umfangreiches Wissen im Strafrecht besitzt.
    Leider leben wir aber in einer Bürokratie und da zählt nicht das Wissen sondern wie viele und welche Prüfungen man absolviert hat.

    Ich will auch nicht dann das ganze Strafrecht nochmal über Rewi wiederholen oder eine sonstige "Vertiefung"(was auch immer das bedeutet) machen müssen,

    Ich finds halt bescheuert, dass man überhaupt keine Ahnung hat was jetzt denn genau eine Vertiefung ist.

    Und sollte ich die Einführung zum Rewi Studium dafür wirklich machen müssen wär das ja der schlechteste Scherz seit langem... bürgerlich Grundlagen + wirtschaftsgrundlagen.. wenn ich schon alle umfangreichen Prüfungen was Wirtschaft und Zivilrecht angeht gemacht habe..

    Naja ich werd mich einfach durch die diversen Anrechnungsstationen kämpfen müssen und dann berichten..

  5. #5
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    Avatar von Anki
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    AW: Strafrecht, Studieneingangsphase, Rewi vs. Wire

    Zitat Zitat von jbl Beitrag anzeigen
    Und sollte ich die Einführung zum Rewi Studium dafür wirklich machen müssen wär das ja der schlechteste Scherz seit langem... bürgerlich Grundlagen + wirtschaftsgrundlagen.. wenn ich schon alle umfangreichen Prüfungen was Wirtschaft und Zivilrecht angeht gemacht habe..
    Die Einführungsprüfungen sind Einführung ReWi und Jat. "Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen" Quelle, d.h. du musst erst diese Prüfungen absolvieren um Strafrecht machen zu können.
    lg

  6. #6
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    AW: Strafrecht, Studieneingangsphase, Rewi vs. Wire

    Zitat Zitat von Anki Beitrag anzeigen
    Die Einführungsprüfungen sind Einführung ReWi und Jat. "Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen" Quelle, d.h. du musst erst diese Prüfungen absolvieren um Strafrecht machen zu können.
    lg
    Danke für die Recherche. Hätt ich wohl besser hinschauen müssen.

  7. #7
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    man benötigt allerdings nicht einmal die vertiefung im strafrecht. einzige voraussetzung ist, das die diplomarbeit ein rechtswissenschaftliches wissensgebiet als inhaltlichen schwerpunkt aufweist...

  8. #8
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    Avatar von Tiny88
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    Zitat Zitat von waldimax Beitrag anzeigen
    man benötigt allerdings nicht einmal die vertiefung im strafrecht. einzige voraussetzung ist, das die diplomarbeit ein rechtswissenschaftliches wissensgebiet als inhaltlichen schwerpunkt aufweist...
    wo hast du denn di information her?

  9. #9
    Senior Member Bewertungspunkte: 21

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    Zitat Zitat von waldimax Beitrag anzeigen
    man benötigt allerdings nicht einmal die vertiefung im strafrecht. einzige voraussetzung ist, das die diplomarbeit ein rechtswissenschaftliches wissensgebiet als inhaltlichen schwerpunkt aufweist...
    Ja die Quelle würde mich auch interessieren?

    Bzw. gilt das geschriebene für "neue" Wire Studenten oder auch für "alte"?

    Und was würde eine Vertiefung im Strafrecht überhaupt bedeuten?? Immerhin muss man über Wire so und anders Finanzstrafrecht absolvieren.

  10. #10
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