also wenn du schon in jus inskribiert ist, musst du eben schauen, was die voraussetzung ist, um diese prüfung abzulegen. da ich nicht jus studiere, weiß ich das nicht. wenn du dich erst jetz nach dem voranmelden inskribiersch, dann wirst du die studieneingangsphase machen müssen! vielleicht kannst du aber auch die strafrechtsprüfung über wire, also als freies wahlfach machen. bei anrechnungssachen ist sandra pilser die erste ansprechsperson.
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