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Thema: Lösungvergleich FP Februar 2011

  1. #21
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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    Ps-klausur kirchmair am 10.06.2011

    Hallo könnte mir bitte jemand helfen,

    ich versteh bei teil 3, übung 5, die var 2 (EU) und 3(KG) nicht. wenn ich mir die EST ausrechnen möchte und in die formel einsetzt bekomm ich immer was falsches raus. gibts da irgend eine regel die man wissen sollte? denn bei den anderen bsp. funktionierts auch nur hier nicht.
    weiter würd mich interessieren was es mit der kleinstunternehmerregelung auf sich hat? das wär bei teil 2, übung 4 und 5.
    vielen dank für jegliche antwort bzw. hinweise.

  2. #22
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    Avatar von Anki
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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    Ich hab eine Frage zur Aufgabe 1b (GmbH). Ab S.3 wird ja hier schon über die Berechnung diskutiert.. Aber ist das jetzt wirklich richtig, dass ich auf ein negatives Ergebnis komme?
    Ich hätte jetzt gerechnet:
    (GmbH-Ebene)
    Gewinn vor Steuern 78.000,-
    - GF-Bezug 90.000,-
    - Lohnnebenkosten (7,93%) 7137,-
    = - 19.137 (KöSt-BMGL)
    ?!?!?

  3. #23
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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    @anki
    so hätte ich das auch gerechnet... müsste dann ja so stimmen.
    das einzige was jetzt noch wegkommt, ist die Mindest-Körperschaftssteuer von € 1.750,00, aber die kann er sich im nächsten jahr ja anrechnen lassen.

  4. #24
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    Avatar von Anki
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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    Zitat Zitat von csak6306 Beitrag anzeigen
    @anki
    so hätte ich das auch gerechnet... müsste dann ja so stimmen.
    das einzige was jetzt noch wegkommt, ist die Mindest-Körperschaftssteuer von € 1.750,00, aber die kann er sich im nächsten jahr ja anrechnen lassen.
    Ok, danke! Hat mich nur etwas verwundert, dass man in den negativen Bereich kommt..

  5. #25
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    He wo habt dir die neuen Prüfungen her? Hab auf der Homepage vom Pummerer nur Prüfungen bis 2010 gefunden.

  6. #26
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    Hat sich erledigt

  7. #27
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    Zitat Zitat von Anki Beitrag anzeigen
    Ich hab eine Frage zur Aufgabe 1b (GmbH). Ab S.3 wird ja hier schon über die Berechnung diskutiert.. Aber ist das jetzt wirklich richtig, dass ich auf ein negatives Ergebnis komme?
    Ich hätte jetzt gerechnet:
    (GmbH-Ebene)
    Gewinn vor Steuern 78.000,-
    - GF-Bezug 90.000,-
    - Lohnnebenkosten (7,93%) 7137,-
    = - 19.137 (KöSt-BMGL)
    ?!?!?

    Hi ihr, bin grad am durchrechnen der alten prüfungen!

    kann mir jemand sagen ob ich hier richtig gerechnet habe? (das sollte der lösungesweg sein wie ich es in der prüfung aufzeigen würde):

    Aufgabe 1:

    a) Einzelunternehmung:

    Gewinn: 78.000
    - GSVG: 13.848
    = Est BMGL: 64.152
    - Est: 22.311
    = verfügbares Einkommen: 41.841
    gesamte Abgabenbelastung Einzelunternehmung: Est + GSVG = 36.159 = 46,36%

    b) GmbH
    Trennungsprinzip: (GF 100% Anteile)

    GmbH:
    Gewinn: 78.000
    - GF-Bezug: 90.000
    - Lohnnebenkosten: 7,94% = 7.146
    = BMGL Kst: -19.146
    da negativ: Abzug von Mindest Kst von 1.750
    = Betriebsergebnis: - 20.896
    gesamte Abgabenbelastung: Lnk + Kst = 8.896 (11,4%) ??? stimmt das????

    Geschäfstführer:
    GF-Bezug: 90.000
    - GSVG: 13.848
    = Est BMGL: 76.152
    - Est: 28.311
    = verfügbares Einkommen: 47.841
    gesamte Abgabenbelastung GF: Est + GSVG = 41.795 = 46,44%

    korrigiert mich wenn was nicht stimmt!!

    danke!!!!
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  8. #28
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    Zitat Zitat von csag5848 Beitrag anzeigen
    Hab noch einen Zusatz:

    - eindeutig betrieblich genutzte Flächen: 440m2
    - eindeutig privat genutzte Flächen: 80m2
    - gemischt genutzte Flächen: 70m2
    -> Meines Wissens nach werden gemischt genutzte Flächen anteilig der betrieblich und privat genutzten Flächen aufgeteilt. Also im Verhältnis 80 zu 440. Wenn man jetzt die gemischten 70m2 so aufteilt bekommt man 10.5m2 privat genutzte und 59.5 betrieblich genutzte Flächen. Das Totale Verhältnis wäre dann rund 15% für den privaten Nutzen und 85% für den betrieblichen. (Anstatt 13.5% vs. 86.5%?). Spielt insofern eine Rolle für die weitere Berechnung der Bemessungsgrundlage der Afa.

    Richtig?

    sehe ich aus so: was mich jetzt noch etwas stuzig macht, es ist doch nun so, dass alles Betriebsvermögen ist, da ja der private Teil die 20% unterschreitet.

    nehm ich nun als Bemessungsgundlage zu Berechnung der Afa die 600.000 da 100% oder nur 510.000 da 85% Betriebsvermögen??? wären dann die 15% die entnahme bzw. eigenverbauch?


    Die afa müssen wir ja garnicht ausrechnen, in der Angabe wird nur nach der BMGL gefragt.
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  9. #29
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    Aufgabe 1 Abgabenbelastung im Rechtsformvergleich: (neue BMGL)

    a) Einzelunternehmer:

    Gewinn 78.000
    - GSVG 26,68% (KV,PV,BVK) von 58.800: 15.687,84
    - UV: 98,40
    = BMGL EST: 62.213,76
    - EST (Formel): 21.341,88
    = Nettoeinkommen: 40.871,88

    b) GmbH (Trennungsprinzip, 100% Anteile der Unternehmerin-->GSVG):

    GmbH:
    Gewinn 78.000
    - GF-Gehalt: 90.000
    - LNK 7,94%: 7.146
    = BMGL Köst: -19.146 da negativ, Abzug von Mind. Köst von 1750
    Betriebsergebnis: -20.896

    GmbH-Geschäftsführer:
    GF-Gehalt: 90.000
    - GSVG 26,68% von 58.800: 15.687,84
    - UV: 98,40
    = BMGL EST: 74.213,76
    - EST (Formel): 27.341,88
    = Nettoeinkommen: 46.871,88

    richtig????
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  10. #30
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    Aufgabe 2 Wechsel der Gewinnermittlung:

    bereits in früherem Post besprochen:

    Wechsel der Gewinnermittlung von §4(3) auf §5(1).
    Ausgangslage: unbebautes Grundstück aus dem Jahre 2004, Kosten 100'000€

    Anschaffung 2004: ----Teilwert bei Wechsel: ----Veräusserung 2013: --------Konsequenzen:
    a) 100'000 ------------------- 150'000 -------------------170'000 ---------- Einkünfte aus GB: 20'000
    --------------------------(Rücklage von 50'000) ----------------------------- Spek. Gewinn: 50'000
    b) 100'000 -------------------- 90'000 -------------------- 98'000 ---------- Einkünfte aus GB: 8'000
    --------------------------(keine Rücklage)------------------------------------ Spek. Verlust: 10'000
    c) 100'000 --------------------- 80'000 --------------------75'000 ---------- Verlust auf GB: 5'000
    --------------------------(keine Rücklage) ------------------------------------ Spek. Verlust: 20'000

    Somit wäre bei
    a) total 70'000€ zu versteuern, bei
    b) nur 8'000 und bei
    c) gar nichts

    Falls die Veräusserung erst im Jahre 2015 erfolt, ist die 10 jährige Spekulationsfrist bereit abgelaufen (2004 - 2014) und somit sind allfällige Gewinne (Aufwertungen von Grund und Boden) vor dem Wechsel, steuerneutral. Nur die EK auf Gewerbebetrieb müssten versteuert werden.
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