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Thema: Lösungvergleich FP Februar 2011

  1. #11
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    Avatar von csaf4910
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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    [QUOTE=csag5848;278777]Also ich hab mal versucht Aufgabe 1 zu lösen...aber komme nicht bis zum Ende

    1) Betriebsergebnis ausrechnen:

    200'000 Umsatzerlöse
    -50'000 Personalaufwand
    -50'000 Abschreibungen
    -10'000 Zinsaufwand
    -12'000 sonst. betr. Aufw.
    =78'000 (Gewinn vor Steuern)

    a) Einzelunternehmen, GSVG zahlen, alter Selbständiger
    78'000 Gewinn
    -13'848 GSVG: 7.65% x 57540 + 16.25% x 57540 + 12 x 8.03
    =64'152 ESt BMGL
    -22'311 ESt (höchste Progression)
    =41'841 verfügbares Einkommen
    => ergibt eine totale Steuerlast von 46.36%


    b) GmbH, 100% Anteil, also GF => Trennungsprinzip

    Ebene 1: GmbH
    Gewinn
    - Gehalt GF
    - LNK zahlen
    - KöSt zahlen
    = Betriebsergebnis

    Ebene 2: GF
    Gehalt
    - GSVG zahlen
    (- evt. Betriebsausgaben pauschal 6%)
    - ESt berechnen und abziehen
    = verfügbares Einkommen des GF

    Soweit mein theoretischer Lösungsweg. Nun der Gewinn ist nach meiner Berechnung 78'000, die Vergütung für die GF aber 90'000 - das würde ein negatives Betriebsergebnis bedeuten. Ist theoretisch möglich, dann müssten nur die Mindestabgaben gezahlt werden. Ist das korrekt? Die zweite Frage ist, ob das GF-Gehalt 90'000 (also 14x6428 ) ist, oder ob die Kosten für die GmbH 90'000 betragen? Der GF-Gehalt wäre dann ja etwas kleiner.

    Stimme ich dir vollkommen zu... könntest noch die Bmsvg abziehen... tut glaube ich aber niemand... ja das mit dem Verlust würde ich auch so machen... Nur ist immer aufzupassen ob Brutto gegeben ist oder Kosten beim Gehalt... Kosten bedeutet brutto brutto, somit sind lnk und DGA noch abzuziehen, und bei Brutto laut Kirchmair nur mehr der Dienstgeberanteil. So wäre es bei der Sozialversicherung. Mein Problem ist hier wenn nur Brutto steht dann ist die Bmsvg und Lnk schon abgezogen, dann zieh ich nur mehr die GSvg ab... Der Partl hats da ein wenig anders gemacht als der Kirchmair, aber ich denke an diesem Punkt wirds bei der Korrektur nicht scheitern...


    Aufgabe 2:
    Wechsel der Gewinnermittlung von §4(3) auf §4(1).
    Ausgangslage: unbebautes Grundstück aus dem Jahre 2004, Kosten 100'000€

    Anschaffung 2004: ----Teilwert bei Wechsel: ----Veräusserung 2013: --------Konsequenzen:
    a) 100'000 ------------------- 150'000 -------------------170'000 ---------- Einkünfte aus GB: 20'000
    --------------------------(Rücklage von 50'000) ----------------------------- Spek. Gewinn: 50'000
    b) 100'000 -------------------- 90'000 -------------------- 98'000 ---------- Einkünfte aus GB: 8'000
    --------------------------(keine Rücklage)------------------------------------ Spek. Verlust: 10'000
    c) 100'000 --------------------- 80'000 --------------------75'000 ---------- Verlust auf GB: 5'000
    --------------------------(keine Rücklage) ------------------------------------ Spek. Verlust: 20'000

    Somit wäre bei a) total 70'000€ zu versteuern, bei b) nur 8'000 und bei c) gar nichts. Stimmt das?

    Falls die Veräusserung erst im Jahre 2015 erfolt, ist die 10 jährige Spekulationsfrist bereit abgelaufen (2004 - 2014) und somit sind allfällige Gewinne (Aufwertungen von Grund und Boden) vor dem Wechsel, steuerneutral. Nur die EK auf Gewerbebetrieb müssten versteuert werden.

    Das stimmt so, habe ich auch!


    Aufgabe 3:
    Schau ich mir morgen an...
    Wäre nett ja, weil das mit den Qudratmetern und co. ist so eine Sache... plus habe ich nachgelesen, das wenn du Ferienwohnung hast und diese Saisonellvermietest, diese auch über 50% des Gesamteigentums ausmachen dann gehören sie komplett zu Betriebsvermögen... wenn unter 50% dann komplett zum Privatvermögen.... ist glaube ich die einzige ausnahme!


    Aufgabe 4:
    Ausgangslage: Angestellter mit einem Bezug von 2'500€ pro Monat.
    Welche Kosten enstehen für den Arbeitgeber?

    35'000 Gehalt (14 x 2'500€ = 35'000)
    +7640.5 ASVG (DGA für Angestellte: 35'000 x 0.2183 = 7640.5) (Rechnest du nicht die 1,53 MV beitrag auch noch dazu? ich komme hier auf einen Prozentsatz von 23,36%) glaub aber das kann auch wieder machen wie man will...
    +2775.5 LNK (DB, DZ, Kommst. - total 7.93% - 35'000 x 0.0793 = 2775.5)
    =45'416 € (totale Kosten für den Dienstgeber)

    Wie gesagt, achtung wenn kosten steht oder Brutto... So habe ichs halt beim Kirchmair gelesen, aber Partl hat das nie so genau gemacht... Wenn nichts steht gehe ich von Brutto brutto aus, sonst müsste man ja Rückwärts rechnen und das würde nicht sehr viel sinn machen...

    Bemerkung falls der Lohn 70'000€ wäre: Lohnnebenkosten werden jeweils auf den vollen Lohn berechnet. ASVG Beiträge basierend auf der Höchstbemessungsgrundlage (57'540€).


    Seid ihr einverstanden mit meine Lösungen?

    Falls jmd. meine Fragen beantworten kann, wäre mir geholfen. Danke!
    mfg.

  2. #12
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    Avatar von csaf4910
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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    Zitat Zitat von huber_anita83 Beitrag anzeigen
    LNK sind immer fällig, da das ja auch wie die Lohnsteuer Fremdgeld ist, was vom Arbeitgeber abgeführt wir.
    Was dürfen wir zur Prüfung mitnehmen ???
    Also was ich weis diesen Steuerzettel wo die Zahlen drauf stehen bezüglich asvg und gsvg... war früher halt so... und scheinbar auch den Kodex? aber welchen? Kann das jemand bestätigen?

  3. #13
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    Avatar von csaf4910
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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    Hat jemand zufällig auch Beispiel 5 und 6 von der letzten Klausur gemacht? ist nur für die mit der Zusatzstunde, würde mich aber trotzdem interessieren danke...

  4. #14
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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    Sorry mein Internet spinnt !!

    Beispiel 18.02.11 Bsp 3

    Vermietung Gäste 400qm
    Privat 80qm
    Dauervermietung 40qm
    Gemischt 70qm
    Gesamtfläche 590qm
    Annahme dass der gemischt genutzte Teil von Dauervermietung und Gästen genutzt wird.
    80qm/590qm = 13.5 % Privatnutzung

    zu a) Die Zuordnung erfolgt in der Regel nach dem Überwiegungsprinzip.Überwiegende Nutzung betrieblich-> Betriebsvermögen. Ausnahme bei Gebäuden sie werden anteilig zugeordnet außer die Wesentlichkeitsgrenze von 20 % wird nicht überschritten.

    zu b ) Gesamtinvestitionen 600000.- nur für Gebäude kein Grundanteil

    13.5 % Privatnutzung 86.5 % betriebliche Nutzung
    Wenn wir bei Vermietung von einer Abschreibung von 1,5 % ( 66 Jahre) ausgehen dann erhalten wir
    600000*0.865*0.015= 7785.- zu berüchsichtigende AFA

    Das gesamte Gebäude unterliegt dem Betriebsvermögen jedoch wir bei der AFA der private Teil herausgerechnet oder in Form von Eigenverbrauch berücksichtigt !!

  5. #15
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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    Könnt ihr die Klausur dann hier bitte posten? Wenn geht mit Zusatzteil für Diplom!

  6. #16
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    Avatar von csaf4910
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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    Zitat Zitat von huber_anita83 Beitrag anzeigen
    Sorry mein Internet spinnt !!

    Beispiel 18.02.11 Bsp 3

    Vermietung Gäste 400qm
    Privat 80qm
    Dauervermietung 40qm
    Gemischt 70qm
    Gesamtfläche 590qm
    Annahme dass der gemischt genutzte Teil von Dauervermietung und Gästen genutzt wird.
    80qm/590qm = 13.5 % Privatnutzung

    zu a) Die Zuordnung erfolgt in der Regel nach dem Überwiegungsprinzip.Überwiegende Nutzung betrieblich-> Betriebsvermögen. Ausnahme bei Gebäuden sie werden anteilig zugeordnet außer die Wesentlichkeitsgrenze von 20 % wird nicht überschritten.

    zu b ) Gesamtinvestitionen 600000.- nur für Gebäude kein Grundanteil

    13.5 % Privatnutzung 86.5 % betriebliche Nutzung
    Wenn wir bei Vermietung von einer Abschreibung von 1,5 % ( 66 Jahre) ausgehen dann erhalten wir
    600000*0.865*0.015= 7785.- zu berüchsichtigende AFA

    Das gesamte Gebäude unterliegt dem Betriebsvermögen jedoch wir bei der AFA der private Teil herausgerechnet oder in Form von Eigenverbrauch berücksichtigt !!

    Hier muss ich dich aber noch was fragen: ist nicht so dass hier die 80/20 Regel greift und somit wenn du 13,5 nur Privat nutzt dann ist diese kommplet dem Betriebsvermögen zu zuordnen? du unterschreitest ja diie 20 prozent... somit müsste man alles als gewillkürtes Betriebsvermögen ansehen. oder? Die angabe muss man aber auch sagen ist nicht die beste, weil ob er diese Immobilie jetzt als Selbständiger Makler gekauft hat oder als Privatperson geht nicht hervor... sonst wenn er nur als Privatperson kauft dann weis ich nicht... andere vorschläge?

  7. #17
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    Avatar von csaf4910
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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    Zitat Zitat von csaf4910 Beitrag anzeigen
    Hier muss ich dich aber noch was fragen: ist nicht so dass hier die 80/20 Regel greift und somit wenn du 13,5 nur Privat nutzt dann ist diese kommplet dem Betriebsvermögen zu zuordnen? du unterschreitest ja diie 20 prozent... somit müsste man alles als gewillkürtes Betriebsvermögen ansehen. oder? Die angabe muss man aber auch sagen ist nicht die beste, weil ob er diese Immobilie jetzt als Selbständiger Makler gekauft hat oder als Privatperson geht nicht hervor... sonst wenn er nur als Privatperson kauft dann weis ich nicht... andere vorschläge?

    Sorry, hast du eh zum schluss beantwortet... stimmt so...

  8. #18
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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    Zitat Zitat von huber_anita83 Beitrag anzeigen
    Sorry mein Internet spinnt !!

    Beispiel 18.02.11 Bsp 3

    Vermietung Gäste 400qm
    Privat 80qm
    Dauervermietung 40qm
    Gemischt 70qm
    Gesamtfläche 590qm
    Annahme dass der gemischt genutzte Teil von Dauervermietung und Gästen genutzt wird.
    80qm/590qm = 13.5 % Privatnutzung

    zu a) Die Zuordnung erfolgt in der Regel nach dem Überwiegungsprinzip.Überwiegende Nutzung betrieblich-> Betriebsvermögen. Ausnahme bei Gebäuden sie werden anteilig zugeordnet außer die Wesentlichkeitsgrenze von 20 % wird nicht überschritten.

    zu b ) Gesamtinvestitionen 600000.- nur für Gebäude kein Grundanteil

    13.5 % Privatnutzung 86.5 % betriebliche Nutzung
    Wenn wir bei Vermietung von einer Abschreibung von 1,5 % ( 66 Jahre) ausgehen dann erhalten wir
    600000*0.865*0.015= 7785.- zu berüchsichtigende AFA

    Das gesamte Gebäude unterliegt dem Betriebsvermögen jedoch wir bei der AFA der private Teil herausgerechnet oder in Form von Eigenverbrauch berücksichtigt !!
    Hab noch einen Zusatz:

    - eindeutig betrieblich genutzte Flächen: 440m2
    - eindeutig privat genutzte Flächen: 80m2
    - gemischt genutzte Flächen: 70m2
    -> Meines Wissens nach werden gemischt genutzte Flächen anteilig der betrieblich und privat genutzten Flächen aufgeteilt. Also im Verhältnis 80 zu 440. Wenn man jetzt die gemischten 70m2 so aufteilt bekommt man 10.5m2 privat genutzte und 59.5 betrieblich genutzte Flächen. Das Totale Verhältnis wäre dann rund 15% für den privaten Nutzen und 85% für den betrieblichen. (Anstatt 13.5% vs. 86.5%?). Spielt insofern eine Rolle für die weitere Berechnung der Bemessungsgrundlage der Afa.

    Richtig?

  9. #19
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    Avatar von csaf4910
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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    ja klingt recht plausibel... obs richtig ist kann ich nicht sagen... spätestens morgen... wie gesagt hoff die Klausur wird einigermasen so wie die letzten klausuren dann wirds schon klappen... ansonsten habe ich ein Problem... auf jedenfall euch viel glück für morgen... werde später nochmals reinschauen vielleicht irgendwer noch etwas zusätzliches gefunden hat... Theorie sonst noch jemand wer vorschläge??

  10. #20
    Member Bewertungspunkte: 0

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    AW: ABWL-Steuermanagement FP April

    Hallo könnte mir bitte jemand helfen,

    ich versteh bei teil 3, übung 5, die var 2 (EU) und 3(KG) nicht. wenn ich mir die EST ausrechnen möchte und in die formel einsetzt bekomm ich immer was falsches raus. gibts da irgend eine regel die man wissen sollte? denn bei den anderen bsp. funktionierts auch nur hier nicht.
    weiter würd mich interessieren was es mit der kleinstunternehmerregelung auf sich hat? das wär bei teil 2, übung 4 und 5.
    vielen dank für jegliche antwort bzw. hinweise.

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