gebundene wahlfächer sind in wirtschaftsrecht zb arbeitsrecht2, sozialrecht2, europarecht2 und gehören zum 2. abschnitt. bei den meisten brauchst du (logischerweise bei "2er fächer") das vorherige fach dazu also arbeitsrecht1, gibt aber auch zb rechtsinformatik. ansonsten kannst du fächer vom 2. abschnitt erst machen wenn du den 1. abschnitt fertig hast bzw. dir noch 1 fach fehlt, siehe dazu: http://www.sowi-forum.com/forum/thre....-m%C3%B6glich
freie wahlfächer kannst du dir sowieso bei 2 studien gegenseitig anrechnen lassen, also freies wahlfach für wire zb rechtsgeschichte (musst du ja in wire nicht machen).
lg
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