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Thema: FP Juli 2011

  1. #51
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    Zitat Zitat von da90 Beitrag anzeigen

    Beim gewinnwechsel bin ich mir nicht sicher, ich glaub aber dass die vorherigen loesungen stimmen!!
    Gambler, was sagst du zu Aufgabe 2? Wechsel der Gewinnermittlung?
    habe ich bzw. die vorredner die aufgabe richtig gelöst?
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  2. #52
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    Zitat Zitat von Monseniore Grüny Beitrag anzeigen
    Aufgabe 2 Wechsel der Gewinnermittlung:

    Wechsel der Gewinnermittlung von §4(3) auf §5(1).
    Ausgangslage: unbebautes Grundstück aus dem Jahre 2004, Kosten 100'000€
    1.
    Anschaffung 2004: ----Teilwert bei Wechsel: ----Veräusserung 2013: --------Konsequenzen:
    a) 100'000 ------------------- 150'000 -------------------170'000 ---------- Einkünfte aus GB: 20'000
    --------------------------(Rücklage von 50'000) ----------------------------- Spek. Gewinn: 50'000
    b) 100'000 -------------------- 90'000 -------------------- 98'000 ---------- Einkünfte aus GB: 8'000
    --------------------------(keine Rücklage)------------------------------------ Spek. Verlust: 10'000
    c) 100'000 --------------------- 80'000 --------------------75'000 ---------- Verlust auf GB: 5'000
    --------------------------(keine Rücklage) ------------------------------------ Spek. Verlust: 20'000

    Somit wäre bei a) total 70'000€ zu versteuern, bei b) nur 8'000 und bei c) gar nichts.


    2.
    Falls die Veräusserung erst im Jahre 2015 erfolt, ist die 10 jährige Spekulationsfrist bereit abgelaufen (2004 - 2014) und somit sind allfällige Gewinne (Aufwertungen von Grund und Boden) vor dem Wechsel, steuerneutral. Nur die EK auf Gewerbebetrieb müssten versteuert werden.

    Stimmt das?

    Stimmt 100%-ig!

    MERKE --> folgende Vorgangsweise bei Übergang auf §5-Gewinnermittlung: (Quelle: Unterlagen vom Prof. Pircher)

    *Steuerneutrale Aufwertung/Abwertung von Grund und Boden auf den höheren/niedrigeren Teilwert, auch innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren.

    *Nachfolgende Veräußerung aus dem Betriebsvermögen erfasst im Rahmen der §5-Gewinnermittlung nur die Wertsteigerungen ab Eintritt in die §5-Gewinnermittlung.

    *Sofern die Veräußerung aus dem §5-Betriebsvermögen jedoch innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist erfolgt, ist der außerhalb der §5-Gewinnermittlung entstandene Teil des Gewinnes als Spekulationsgewinn steuerpflichtig.

  3. #53
    Experte Bewertungspunkte: 23
    Avatar von Monseniore Grüny
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    Dankeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee
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  4. #54
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    Lösung

    wer lust hat, kanns ja nochmal durchrechnen aber so müsste es ziemlich sicher alles stimmen:
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
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  5. #55
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    Avatar von da90
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    hallo ihr, habt ihr vllt noch tipps wie man sich das am besten mit der gewinnermittlung merkt, wann was anzusetzen ist bzw. abschlag, zuschlag, stille reserve, teilwert afa usw...beim wechsel von 5 auf 4/1 bzw 4/3 und umgekehrt! ich bin jetz ein wenig confused!! in diesem thread, gibt es ja eine tabelle, aber kann man das universal verwenden (halt nur mit anderen vorzeichen)!

    und noch was, hab ihr aktuellere klausuren (feber 12, dez 11, sep 11??))

    lg
    => Um an die Quelle zu kommen, muss man gegen den Strom schwimmen. <=

  6. #56
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    hallo, es ist ja wirklich nützlich zu wissen, ob pircher die klausuren gleich wie pummerer aufbaut oder doch nicht! Daher würde ich mich um aktuellere klausuren sehr freuen! Danke!!!!!!

  7. #57
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    Avatar von ChristianB
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    Zitat Zitat von da90 Beitrag anzeigen
    Ich u gambler sind auf den schluss gekommen, dass die hmbl von 58800 bei gsvg u sv-dna zu berücksichtigen sind (als erklaerung: svdna kuerzt das nettogehalt vom arbeitnehmer, deshalb schreibt der gesetzgeber diesem zuliebe einen max beitrag zur sv von 58800*18,07 vor, svdga ist die abgabe fuer den dienstgeber, bei ihm darf man mehr als 58800 als bmgl beruecksichtigen!!)

    Svdga, lnk - keine hmgl für sv
    Gsvg, svdna - max 58800 u für uv einen fixbetrag von 98,40!!
    Sicher?

    Hab grad ein Beispiel in meinen Unterlagen gefunden, da gilt sie HBMG für den SV-DGA sehr wohl von 58800.

  8. #58
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    dann sollte man mal jemanden fragen der sich damit auskennt, prof?
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  9. #59
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    1) RECHTSFORMABHÄNGIGE AUSGABENBELASTUNG

    EU:
    200.000
    -3.900 GFREI
    -15.898,9 GSVG
    =180.201,1
    -80.335,55 EST
    +3.900
    =103.765,55 Ausgeschüttet

    Vernachlässigt wurde neue Regelung (2013-2016) und die für Konsum benötigten 60.000
    -bis 175.000 13%
    -bis 350.000 7%
    -bis 580.000 5%
    wenn begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft und im AV für min. 4Jahre

    WEISS JEMAND WIE MAN DAS DANN GENAU BERECHNET?

    GmbH.

    200.000
    -90.000 GF Bezug
    - 7146 LNK
    =102.854
    -25.713,5 KÖST
    =77.240,5
    -19.285,125
    =57.855,375 Ausgeschüttet

    GF:
    90.000
    -5.400 6% BAP
    -15.898,9 GSVG
    =68.701,1
    -24.585,55 EST
    +5.400
    =49.515,55

    GF + GmbH = 107.370,93

    GmbH besser

    2) WECHSEL GEWINNERMITTLUNG

    §4.3 EAR auf §5.1 BVV

    Grundstück AS 2004 100.000

    a) TW 150.000, Veräußerung 170.000: 20.000 betrieblich EK, 50.000 spek, Gewinn, 70.000 zu versteuern mit 25%?
    b) 8.000 zu Vesteuern
    c) Verlust 5.000 Betrieb, 20.000 spek. Verlust = nichts zu versteuern

    Wenn 2015: 10 Jährige Spekfrist abgelaufen, Aufwertung neutral, nur EK aus GB versteuern

    3) GEWINNERMITTLUNG
    b)Vernögen:
    -notwendiges BV= objektiv unmittelbarer Einsatz im Betrieb
    -PV=private Bedürfnisbefriedigung
    -gewillkürt= weder noch,Kann durch Aufnahme in Bücher zum gewill. BV werden (nur 5.1)

    a)WG können PV oder BV. bei beweglichen Überwiegungsprinzip , bei unbeweglich 0-20% Betrieb = PV, 80-100% Betrieb = BV, 20-80% Aufteilung

    4) SOZIALVERSICHERUNG

    Vergleich Werkvertrag (60.000) mit echtem DV (65.000)

    Werkvertrag Netto:
    60.000
    -7.200 6% BAP
    =52.800
    -14.087,04 SV (52.800*26,68%)
    -99 UV
    =38.613,96
    -10.993,18 EST
    =27.620,78
    +BAP 7.200
    =34.820,78 Netto

    echtes DV.
    65.000 =131.29%
    49.508,72 =100%
    -8946,23 18,07% DNA
    =40.562,49

    SZ: 40.562,49:14 * 2= 5794,64

    40.562,49
    -SZ
    =34766,85
    -9331,11 EST

    40.562,49
    -9331,11
    -310,48 (SZ-620 *0,06)
    =30.920,9

    WV würde mehr bringen, jedoch andere Faktoren wie sicheres Einkommen, AL versicherung oder Urlaubsansprüche interessant.


    Wie rechnet ihr so? Bitte um Kommentare
    Geändert von mst52 (03.04.2013 um 14:13 Uhr) Grund: Beitrag in passenden Thread verschoben.

  10. #60
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    Kann jemand die Klausur online stellen? Ds wäre sehr hilfreich!
    Erstaunlich, wie viele Menschen verwirrt sind, wenn ein Satz nicht so endet wie man es Kartoffel

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