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Thema: FP Juli 2011

  1. #41
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    Avatar von da90
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    gmbh (6%), werkvertrag (12%), pauschale vermindert die bmgl fuer sv (also gewinn-pauschale=bmgl sv)
    Feier dn (12%), pauschale vermindert die bmgl est (gewinn-pauschale-sv=bmgl est)

    Beim gewinnwechsel bin ich mir nicht sicher, ich glaub aber dass die vorherigen loesungen stimmen!!
    => Um an die Quelle zu kommen, muss man gegen den Strom schwimmen. <=

  2. #42
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    Zitat Zitat von Monseniore Grüny Beitrag anzeigen
    Noch eine Frage:

    Die Betriebsausgabenpauschale ziehe ich immer nur bei Unternehmer/Werkvertrag ab sprich wenn auch die GSVG zur Anrechnung kommt. Oder?
    und abgezogen wird sie zur Berechnung der EST BMGL und dazugezählt nach Abzug der EST... oder?

    Wann sind es aber 6% und wann 12%???

    Werkvertrag/GmbH: Pauschale mindert BMGL für GSVG

    freies DV: Pauschale mindert BMGL für GSVG nicht, jedoch wird sowohl GSVG als auch die Pauschale vom "Ausgangsbetrag" berechnet!

    Betriebsausgabenpauschale:

    GmbH: 6% (bei Einzelunternehmen KEINE Betriebsausgabenpauschale, jedoch gibt es hier den Gewinnfreibetrag in Höhe von 3900 Euro)

    freies DV + Werkvertrag: 12%

  3. #43
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    Zitat Zitat von da90 Beitrag anzeigen
    gmbh (6%), werkvertrag (12%), pauschale vermindert die bmgl fuer sv (also gewinn-pauschale=bmgl sv)
    Feier dn (12%), pauschale vermindert die bmgl est (gewinn-pauschale-sv=bmgl est)

    Beim gewinnwechsel bin ich mir nicht sicher, ich glaub aber dass die vorherigen loesungen stimmen!!
    Da war wohl jemand schneller, aber wir haben es eh gleich!


    PS: Weiß jemand von euch wann man einen VERLUSTVORTRAG bei Gmbh + EU abzieht? Nach Abzug der GSVG oder schon vorher? Meiner Meinung zieht man den Verlustvortrag NACH Abzug der GSVG ab, davon wird dann die Est berechnet. Stimmt das?

  4. #44
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    mann mann is das kompliziert! warum mindert es einmal die BMGL für die SV und einmal nicht, kann man sich da nicht einfach festlegen, so ein schmarrn!

    aber jungs, dann habt ihr vorher die meisten rechnungen falsch gemacht!
    z.B. aufgabe 4.

    und was gilt für den echten dienstnehmer?? gleich wie freier?
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  5. #45
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    Zitat Zitat von Monseniore Grüny Beitrag anzeigen
    mann mann is das kompliziert! warum mindert es einmal die BMGL für die SV und einmal nicht, kann man sich da nicht einfach festlegen, so ein schmarrn!

    aber jungs, dann habt ihr vorher die meisten rechnungen falsch gemacht!
    z.B. aufgabe 4.

    und was gilt für den echten dienstnehmer?? gleich wie freier?

    Ja, bei der 4er Aufgabe ist dann halt die BMGL für die GSVG folgende: 60.000 - 7200 = 52.800 Euro und somit kommt NICHT mehr der Höchstsatz (15.786,24 inkl. UV) zum tragen, sondern 52.800 * 26,68% + 98,40 UV ... der Rest stimmt schon.

    Und so wie ich den echten Dienstnehmer ein paar Seiten vorher gerechnet habe, stimmt es schon. Hier ist die BMGL für SV DNA ja unter den 58.800. (49.504,95)


    Und beim echten Dienstnehmer sollte man vllt. immer dazuschreiben, dass man es für einen Angestellten rechnet.


    Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern:

    Angestellter: SV-DGA: 23,36% (inkl. MVK), SV-DNA: 18,07%

    Arbeiter: SV-DGA: 23,23% (inkl. MVK), SV-DNA: 18,20%


    Also nicht vergessen, als Annahme "Arbeiter oder Angestellter" hinzuschreiben.


    Und ja, es ist wirklich ein bisschen verwirrend - so viele Ausnahmen etc. , aber hoffentlich wird die Klausur so wie die alten und nicht was komplett Neues!

  6. #46
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    Zitat Zitat von Monseniore Grüny Beitrag anzeigen
    mann mann is das kompliziert! warum mindert es einmal die BMGL für die SV und einmal nicht, kann man sich da nicht einfach festlegen, so ein schmarrn!

    aber jungs, dann habt ihr vorher die meisten rechnungen falsch gemacht!
    z.B. aufgabe 4.

    und was gilt für den echten dienstnehmer?? gleich wie freier?
    Keine Ahnung warum das so ist, aber es ist nun mal so! Hab' grad nochmal in den Unterlagen vom Kirchmair nachgeschaut und da ist es auch so.

  7. #47
    Experte Bewertungspunkte: 23
    Avatar von Monseniore Grüny
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    danke jungs! gilt jetzt für den echten dienstnehmer, bei dem ich von einem angestellten ausgehe, das gleich wie für den freien dienstnehmer dass ich eine betriebsausgabenpauschale von 12% abziehe und es die BMGL EST mindert und nicht die BMGL der SV????
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  8. #48
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    Zitat Zitat von Monseniore Grüny Beitrag anzeigen
    danke jungs! gilt jetzt für den echten dienstnehmer, bei dem ich von einem angestellten ausgehe, das gleich wie für den freien dienstnehmer dass ich eine betriebsausgabenpauschale von 12% abziehe und es die BMGL EST mindert und nicht die BMGL der SV????
    Beim echten Dienstnehmer kann KEINE Betriebsausgaben-Pauschale geltend gemacht werden!

  9. #49
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    Wenn du annimmst dass keine sonderausgaben geltend gemacht werden, dann muss man sich nicht mit dem verlustvortrag plagen! Haetts auch so wie du gemacht! Verlustvortrag nach pauschale u sv! Damit wird die bmgl für est gemindert! Aber der verlustvortrag ist nur unter bestimmten vorsaussetzungen abzugsfaehig! Deshalb lass ich denn! Aber mich wuerde interessieren was man mit der mindestkoest macht? Dieser ist ja in gewinnjahren anrechenbar! Dh wenn man zb 4000 koest zahlen muss u man im verlustjahr die mindestkowest entrichtet hat muss man dann um die mindestkoest verminderte koest zahlen (also 4000-mindestkoest??)!!
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  10. #50
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    Zitat Zitat von da90 Beitrag anzeigen
    Wenn du annimmst dass keine sonderausgaben geltend gemacht werden, dann muss man sich nicht mit dem verlustvortrag plagen! Haetts auch so wie du gemacht! Verlustvortrag nach pauschale u sv! Damit wird die bmgl für est gemindert! Aber der verlustvortrag ist nur unter bestimmten vorsaussetzungen abzugsfaehig! Deshalb lass ich denn! Aber mich wuerde interessieren was man mit der mindestkoest macht? Dieser ist ja in gewinnjahren anrechenbar! Dh wenn man zb 4000 koest zahlen muss u man im verlustjahr die mindestkowest entrichtet hat muss man dann um die mindestkoest verminderte koest zahlen (also 4000-mindestkoest??)!!
    Ja i mach das mit dem Verlustvortrag!

    Beispiel: Man macht in einem Jahr einen Verlust, zahlt die MindestKöst --> wandert in Verlustvortrag und wird in kommenden Jahren ausgeglichen!

    Oder ohne Verlustvortrag: Dann halt die bezahlte MindestKöst in Gewinnjahren gegenrechnen.

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