Die Regelung ist im Masterstudium die selbe.
Grund: die 3-Tage-Frist ist nicht in den einzelnen Studienplänen verankert, sondern in den Studienrechtlichen Bestimmungen (http://www.uibk.ac.at/fakten/leitung...03.02.2010.pdf, §23) die für alle Studien an der Innsbrucker Uni gelten.
Wenn die Verantwortlichen gemäß den Regeln vorgehen, dann bist du für den nächsten Prüfungstermin gesperrt. Aber wie du vermutlich selbst weißt, kennt man bei solch kleinen Gruppen wie in den Masterstudien den LV-Leiter meistens persönlich. Vielleicht lässt sich da im persönlichen Gespräch etwas machen.
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