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Thema: Wirtschaftsrecht: 1. Studienabschnitt abschließen

  1. #1
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    Wirtschaftsrecht: 1. Studienabschnitt abschließen

    Servus, ich studiere Wirtschaftsrecht,das Studium ist in "1. Studienabschnitt" (3 Semester) und "2. Studienabschnitt" (6 Semester) unterteilt. Beide Abschnitte enthalten entsprechende Pflichtfächer/Module.
    Meine Frage: Muss man zuerst alle Fächer des 1. Abschnitts abschließen oder kann man vorher auch schon Fächer des 2. Abschnittes belegen?

  2. #2
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    Avatar von Tiny88
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    AW: 1. Studienabschnitt abschließen

    du kannst erst fächer des 2. abschnitts machen, wenn dir nur noch eine prüfung aus dem 1. abschnitt fehlt. lies mal den studienplan durch: http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-se...wr-aktuell.pdf da steht alles drin.
    vor allem die beiden "paragraphen":
    (5) Studierende des ersten Studienabschnittes, welche die Studiendauer von drei Se-mestern überschritten haben, können bereits ab dem Semester, in dem nur noch eine Teilprüfung der ersten Diplomprüfung offen ist, die in § 6 Abs 1 Z 11 und in § 6 Abs 2 Z 10, 11 und 12 angeführten Fächer absolvieren.
    (6) Studierende des ersten Studienabschnittes, welche die Studiendauer von drei Se-mestern überschritten haben und die Fächer gem § 4 Abs 1 Z 1 – 4 positiv absolviert ha-ben, können bereits ab dem Semester, in dem nur noch eine Teilprüfung der ersten Dip-lomprüfung offen ist, die in § 6 Abs 1 Z 1, 2, 4, 6 und 12, die in § 6 Abs 2 Z 2 und die in § 6 Abs 3 Z 1 angeführten Fächer bzw. Lehrveranstaltungen absolvieren.

  3. #3
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    AW: Wirtschaftsrecht: 1. Studienabschnitt abschließen

    bekommt man dann das zeugnis trotzdem oder ne bestätigung, dass man den ersten abschnitt abgeschlossen hat? (fürs stipendium, familienbeihilfe)

  4. #4
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    AW: Wirtschaftsrecht: 1. Studienabschnitt abschließen

    die bestätigung bekommst du sicher erst, wenn du alle nötigen fächer abgeschlossen hast!

  5. #5
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    Avatar von csaf3739
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    AW: Wirtschaftsrecht: 1. Studienabschnitt abschließen

    Zitat Zitat von ChickenFly Beitrag anzeigen
    die bestätigung bekommst du sicher erst, wenn du alle nötigen fächer abgeschlossen hast!
    Ja, das Diplomzeugnis über den 1. Abschnitt bekommst du erst, wenn auch alle Fächer daraus abgeschlossen sind. Das ist ein offizielles Zeugnis (mit Bundesadler und Unterschrift), das im Prüfungsamt ausgestellt wird, sobald die letzte Note eingetroffen ist.
    Ab dann steht auch in deinen Studienbestätigungen aus dem LFU, dass der 1. Abschnitt abgeschlossen wurde.
    das Einzige das mir Trost bot, war eine Scheibe Toastbrot

  6. #6
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    AW: Wirtschaftsrecht: 1. Studienabschnitt abschließen

    wie ist die situation, wenn man die zwei toleranzsemester überschritten hätte und ein fach noch übrig geblieben wäre aus dem ersten abschnitt, alle anderen prüfungen aber abgeschlossen hätte.

    wie ist das dann mit dem stipendium/familienbeihilfe/studiengebühr? werden die zahlungen eingestellt und die studiengebühr eingezogen?

  7. #7
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

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    AW: Wirtschaftsrecht: 1. Studienabschnitt abschließen

    danke für die info!

  8. #8
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    AW: Wirtschaftsrecht: 1. Studienabschnitt abschließen

    Muss man eigentlich nach der letzten Prüfung des ersten Abschnitts mit den Noten zum Prüfungsreferat oder wird das Diplomzeugnis automatisch ausgestellt?

  9. #9
    Experte Bewertungspunkte: 79
    Avatar von csaf3739
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    AW: Wirtschaftsrecht: 1. Studienabschnitt abschließen

    Wird automatisch ausgestellt sobald die letzte Note eingetroffen ist. Brauchst dann nur noch abholen. Gibt dem Faktultätsstudienleiter jedoch ein paar Tage, bis alles unterschrieben ist.
    das Einzige das mir Trost bot, war eine Scheibe Toastbrot

  10. #10
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    AW: Wirtschaftsrecht: 1. Studienabschnitt abschließen

    Alles klar, danke für die Info.

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