hallo an alle... hab eine frage... ich bin zurzeit krank und hab am Mittwoch Prüfung... Ist es noch möglich mich morgen also Montag, von der Prüfung abzumelden?! Wenn das mit den 3 Werktagen stimmt, dann eher nicht, oder? Danke...!
ja war klar... wenn ich aber kein attest hab, und einfach nicht zur prüfung hin gehe, bin ich dann ja beim nächsten antritt gesperrt... verlier ich dann aber nen antritt, oder hab ich dann immer noch 3?
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Ich bin mir nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen. Albert Einstein
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Hi Matthias86!
Bist du sicher, dass das so ist? Steht das wo geschrieben? Das habe ich noch nie gehört, dachte immer, dass man einen 5er kriegt, wenn man zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheint.
Das heisst in Zukunft melde ich mich immer gleich für 5 oder 6 Prüfungen an und entscheide dann spontan welche 2 ich vielleicht doch lieber auslasse, weil da beim lernen am wenigsten hängen blieb ... Dann lasse ich die nächste Prüfungswoche aus, da habe ich sowieso nie Zeit bei den 2. Prüfungswochen und dann melde ich mich wieder für soviel wie möglich an und mach das Gleiche wieder ...
Und ich zerbrach mir bis jetzt immer den Kopf für welche Prüfungen ich mich anmelden soll!
danke,
lg klaus
Hallo Klaus,
wo es geschrieben steht kann ich dir leider nicht sagen aber es ist definitv so. Wenn du nicht erscheinst wirst du einfach für den nächsten termin gesperrt, aber bekommst KEINEN 5er. Sonst würde ich schon lange nicht mehr in insbk studieren dürfen, wenn es nicht so wäre.
Hab sogor von fällen gehört, wo einige während der prüfung gegangen sind ohne abzugeben. Das funktioniert halt nur dann, wenn du von den aufsichtspersonen noch nicht auf der liste angekreuzt wurdest.
Das ist ja wirklich interessant und gut zu wissen! Ich verlass mich mal auf dich, danke!
csak4393 hat es schon geschrieben, aber hier nochmal der relevante Auszug aus den Studienrechtlichen Bestimmungen:
Hervorhebung von mir§ 23. Abmeldung und Rücktritt von der Prüfung, Versäumnis
(2) Eine Prüfung wird mit der Note „nicht genügend“ beurteilt, wenn die oder der Studierende nach Beginn der Prüfung ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Die Prüfung hat mit der Ausgabe der Prüfungsaufgaben bzw. mit dem Stellen der ersten Frage begonnen.
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ich hab mich heute früh per mail von einer prüfung(20.9) abgemeldet aber noch keine bestätigung bekommen...jetz weiss ich nicht ob ich noch angemeldet bin..ist das überhaupt richtig einem der mitarbeiter ne mail zu schreiben oder gibts dafür eine extra kontaktadresse? oder geht es gar nimmer per mail??? danke schonmal für antworten
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