Im Studienplan steht:
(2) Prüfungen über die in § 7 genannten interdisziplinären Fächer können erst abgelegt werden, wenn bis auf höchstens eine Prüfung sämtliche Prüfungen über die in § 6 Abs 1 und 2 genannten Fächer positiv abgelegt worden sind.
dh 1 prüfung darf dir aus dem 1. teil fehlen. ich glaub teilweise ist auch was spezielles vorausgesetzt, zb bei finanzen und steuern die finanzrecht prüfung.
genau heißt es ja, dass die prüfungen der interdis fächer erst dann abgelegt werden können, also dürfte das mit im laufe des semesters ablegen theoretisch klappen. allerdings bin ich selbst noch nicht so weit und es kann vl jemand anders davon berichten. der schon mal in der situation war.
lg
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