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Thema: Halbwaisenpension

  1. #1
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    Halbwaisenpension

    Hallo!

    Weiß dass vielleicth einer von euch? Ich würd mir gern einen Nebenverdienst suchen neben dem Studium. Fällt dabei die Halbweisenpension weg die ich beziehe? Gibt es da eine Obergrenze was man dazuverdienen darf??? find dazu leider nicht wirklich was brauchbares im Internet

  2. #2
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    Avatar von csak4875
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    AW: Halbwaisenpension

    also soweit ich weiß, zählt deine HWP zu den einkünften aus nichtselbstständiger arbeit. sprich wenn du zB monatlich 200€ hwp bekommst, dann könntest du noch bis zur geringfügigkeitsgrenze (ca. 370 euro) dazuverdienen. aber das is nur eine vermutung.
    am besten rufst mal beim bundespensionsamt direkt an und erkundigst dich da, is ja wohl am sichersten.

    tel: 01 - 71777
    hier werden Sie geholfen xD

  3. #3
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    AW: Halbwaisenpension

    Hallo,

    eine zusäzliche Einkunftsquelle darf man sicherlich haben. Soweit ich weiß, verhält sich das ähnlich wie beim Selbsterhalterstipendium, d.h. man darf bis zu 7000 € p.a. (btto - SV) dazu verdienen.

    Ich würde mich da mal bei der Stipendienstelle melden, vielleicht können die da helfen (www.stipendium.at)!

    mfg

  4. #4
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    AW: Halbwaisenpension

    Meines Wissens nach kriegst du die Waisenpension ZUMINDEST so lange wie du auch die Kinderbeihilfe bekommst (also bis 23 oder 24). Das Alter der Kinderbeihilfe wurde ja mit 01.01.2011 von 26 oder 27 auf 23 oder 24 heruntergesetzt. Je nachdem ob man Präsenz- Zivildienst geleistet hat oder nicht. Vielleicht gilt aber die “Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug der Kinderbeihilfe“ nicht für die Waisenpension und die Altersgrenze wäre somit auch weiterhin 26 oder 27. Keine Ahnung.

    Kinderbeihilfe (und somit auch Waisenpension) kriegst du solange du ernsthaft dein Studium betreibst und nicht mehr als 9.000 Euro im Jahr verdienst.

    Falls du auch noch ein Stipendium kriegst wird meines Wissens nach die Waisenpension (anders als die Familienbeihilfe) als Einkünfte gezählt. Beim Stipendium darf man glaube ich nicht mehr als 8.000 Euro dazuverdienen damit das Stipendium nicht gekürzt wird.

    Ungefähr so könnte das ganze stimmen.
    Aber wie schon gesagt würde ich einfach bei der zuständigen Behörde anrufen (Tel. Nummer steht ja sicher irgendwo auf dem Antragsformular für die Waisenpension)

  5. #5
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    AW: Halbwaisenpension

    Ich selber beziehe Halbwaisenrente und mir wurde bei der PVA gesagt, dass ich bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen darf, ohne dass die Halbwaisenrente gestrichen bzw gekürzt wird.

  6. #6
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    AW: Halbwaisenpension

    http://www.sozialversicherung.at/med...senpension.pdf

    In dieser Broschüro der PVA stehen auf Seite 6 die Voraussetzungen.
    (bis zum 27. Lebensjahr solange man ernsthaft u. zielstrebig das Studium betreibt jedenfalls aber wenn man studiert und Familienbeihilfe bezieht)

  7. #7
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    AW: Halbwaisenpension

    danke einmal für die Antworten. Bin selbst bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und weiß nicht wie es da ist.

    Steht zwar auch dort, dass man das Ganze bis zum Ende des 27.Lebensjahres bekommt wenn man ernsthaft studiert/in der Ausbildung ist. Aber nirgends wieviel man sich dazu verdienen darf

  8. #8
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    AW: Halbwaisenpension

    Zitat Zitat von JamyOliver Beitrag anzeigen
    Steht zwar auch dort, dass man das Ganze bis zum Ende des 27.Lebensjahres bekommt wenn man ernsthaft studiert/in der Ausbildung ist. Aber nirgends wieviel man sich dazu verdienen darf
    http://esv-sva.sozvers.at/mediaDB/65...nenpension.pdf

    Dann würde ich davon ausgehen, dass du dazuverdienen kannst was du willst.
    Und eben nur "ernsthaft studieren" musst. Ernsthaft studieren heißt glaube ich
    pro Abschnitt nicht länger als ein Semester mehr zu brauchen. Steht zumindest so in obiger Broschüro (im Sinne des § 2 Abs. 1 lit.b) ---->
    http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...er=NOR40092585

    Vielleicht wäre eine schriftliche Anfrage besser (dann hast du zumindest was in der Hand falls es im Nachhinein Probleme geben sollte)

    Für Tirol zuständig:

    Pensions-/PflegegeldService
    Landesstelle Tirol
    Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
    Klara-Pölt-Weg 1
    6020 Innsbruck
    Telefon: (+43 512) 53 41-7524
    E-Mail: PPS.T@svagw.at

  9. #9
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    AW: Halbwaisenpension

    Ich beziehe selbst die Halbwaisenrente und weiß daher, dass du die Geringfügigkeitsgrenze von ca. 350 Euro monatlich nicht überschreiten darfst. In den Sommerferien darfst du aber soviel verdienen wie du willst. Die Halbweisenrente hat nichts mit der Kinderbeihilfe zu tun...denn laut Finanzamt darf man im Jahr etwa 9000 Euro dazuverdienen, bei der HWR aber eben nicht! Bei mir ist es zum Beispiel so, dass ich die Kinderbeihilfe vom Finanzamt bekomme, die HWR aber nicht mehr, obwohl ich studiere! Sobald du Pflichtversichert bist, fällt diese weg!

  10. #10
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    AW: Halbwaisenpension

    Zitat Zitat von Stephie Beitrag anzeigen
    Ich beziehe selbst die Halbwaisenrente und weiß daher, dass du die Geringfügigkeitsgrenze von ca. 350 Euro monatlich nicht überschreiten darfst. In den Sommerferien darfst du aber soviel verdienen wie du willst. Die Halbweisenrente hat nichts mit der Kinderbeihilfe zu tun...denn laut Finanzamt darf man im Jahr etwa 9000 Euro dazuverdienen, bei der HWR aber eben nicht! Bei mir ist es zum Beispiel so, dass ich die Kinderbeihilfe vom Finanzamt bekomme, die HWR aber nicht mehr, obwohl ich studiere! Sobald du Pflichtversichert bist, fällt diese weg!
    ich habe jetzt gerade bei der SVA in Innsbruck angerufen (+43 512) 53 41-7524
    (weil ich sowieso was anderes wissen wollte u. da habe ich wegen der Waisenpension gleich mitgefragt)

    Die Auskunft war, dass wenn man (ernsthaft) studiert es kein Problem ist, wenn man 20 Wochenstunden arbeitet. Wenn man darüber hinaus arbeitet, dann müsse man das von Fall zu Fall prüfen und könne nicht pauschal gesagt werden. Außerdem bekommt man die Waisenpension bis 27 und würde nicht wie die Kinderbeihilfe vom Alter her herabgesetzt werden.

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