hast du die alten klausuren im institut kopiert? oder gibs die auch im forum irgendwo zum download?
hi! ich mach im dezember die fachprüfung von unternehmenssanierung. jetzt hätte ich mal eine frage zu den alten klausuren, da blick ich mich bei manchen sachen gar nicht durch. wie funtioniert denn das beispiel mit den gläubigeransprüchen und der insolvenzquote?? hab das leider auch in keinem buch gefunden! wär echt super, wenn mir da vielleicht jemand helfen könnte!!
danke, lg
hast du die alten klausuren im institut kopiert? oder gibs die auch im forum irgendwo zum download?
also ich hab sie vom institut! ich glaub im forum gibts nur ganz alte!
Unter http://www.sowi-forum.com/forum/show...92&postcount=4 gibt es ein paar Fachprüfungen aus dem Jahr 2009. Vielleicht helfen sie euch ja weiter.
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ja danke, da hab ich auch schon geschaut! aber bräucht halt ein paar lösungen dazu
Danke...Ja Lösungen wären super...
also für die FP vom 17 Juli 2009 (ich nehm die; da die im Forum ist und daher hat sie wohl jeder)
Beim Beispiel mit der Insolvenz-quote komm ich auf 7,96% (man kann sich ganz grob mal merken; dass eine Insolvenzquote nie viel höher ausfallen wird)
980000-40000-15000-9000-10000-30000=876000
dh. die 40000 da das Grundstück im Eigentum des Käufers steht; die 15000 da die Forderung mit 15000 durch das Pfand gedeckt ist der Rest fließt in die Masse, die 9000; 10000; 30000 sind Masseforderungen die voll zu bezahlen sind.
dh. es ist Vermögen im Wert von 876000 vorhanden; dem stehen aber Forderungen von 11000000 gegenüber. Das heißt 876/11000 = 7,96% Jeder der Insolvenzgläubiger bekommt rund 8%.
So würde ich das InsolvenzquotenBsp. lösen.
sg
Real Eyes, Realize, Real Lies
super danke! und du bist dir da sicher, dass man das so rechnet oder und die 8% sind dann von den 876 000?? und wenn dann zb stehen würde: ist nicht in der masse enthalten, was macht man dann? den betrag zur masse dazuzählen??
und wie würdest du das beispiel rechnen??:
Masse (inkl. Aus- und Absonderungsrecht, Liquidationserlös): 950 000
Die Zenith AG beauftragt den GS mit der Herstellung zweier Fertigungsanlagen im Wert von jeweils 250 000 und hat zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits Anzahlungen in Höhe von 40% des vereinbarten Kaufpreises geleistet. Gläubiger G verfügt für seine Forderung über ein Pfandrecht an einem Grundstück des Gemeinschudners. Der Verwertungserlös des Grundstücks beträgt 315 000 und deckt die damit gesicherte Forderung des Absonderungsberechtigten zu 90%. Gegenüber den anderen Gläubigern bestehen zusätzlich noch Konkursforderungen in Höhe von 10 000 000. Nach der Konkurseröffnung fallen weiters Kosten für den Insolvenzverwalter iHv 17 000, für das Verfahren iHv 6500 und sonstige Masseforderungen iHv 75000 an.
hab leider keine ahnung wie ich das rechnen muss wär sehr froh um hilfe!!! lg
Geändert von Schwede (06.12.2010 um 18:52 Uhr)
hey....han ma grad die klausuren von 2010 angschaut und es kommt im letzten teil immer die frage :"Interpretieren sie ihr ergebnis der langfristigen sicherung der liquidität. gehen sie dabei davon aus, dass das ergebnis der geldflussrechnung repräsentativ für die nächsten jahre ist."
find in keinem buch irgendwie an anhaltspunkt......
lg
Ja zu 100% sicher bin ich mir nicht; aber wenn mans mit dem Skript so löst scheint es am wahrscheinlichsten; (also mit 90%)
876000 ist das vorhandene Vermögen wert und 10 Millionen sind die schulden; dh jeder bekommt nur etwa 8 % seiner Forderungen beglichen.
Beim 2te Bsp würd ich so rechnen:
Masse 950000-315000-17000-6500-75000=536500/10000000=5,365%
Die teilweise erbrachte Leistung wird nicht berücksichtigt; weil der Leistungserbringer auf diesen Teil einen Anspruch auf die Insolvenzquote hat; das heißt er hat 100000 Anzahlung geleistet; bekommt dafür aber nur mehr die Quote zurück (steckt also in den 5% drinnen) so stehts auch im Skript vom Hintringer; wenn man schon einen Teil vorgeleistet hat dann hat man nur mehr Anspruch auf die Quote auf den entsprechenden Teil.
Bezüglich der Sicherung der langfristigen Liquidität:
Ich schrei da einfach wie sich die Situation entwickelt hat... also wenn der Cashflow negativ ist und die Verbindlichkeiten gestiegen sind siehts schlecht aus mit der Sicherung der Liquidität (vll. rechne ich da auch das Working-Capital weil über das kann man auch eine gute Aussage über die Fristenkongruenz der Aktiva/Passiva treffen)
Also wenn mehr kurzfr. Vermögen da ist als kurzfr. Fremdkapital siehts gut aus sonst halt nicht )) (Weil wenn mehr kuzfr. FK da ist als kurzfr. Vermögen dann heißt das ja im Umkehrschluss auch, dass langfr. Vermögen über kurzfr. (Fremd)Kapital finanziert wurde ... das wurde so auch mal bei einer FP gefragt ... also was sagt die WCR über die Fristenkongruenz aus)
Ich hoffe ich konnte helfen
lg
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