2 Rechtsformvergleich
a) 56.735
b)50.202 (inkl. 1750 € mind. KöSt vom Jahr 2010)
Hilfeeee!!!
Kannst du mir vielleicht sagen wie du auf die 50.202 kommst sitz schon ewig da dran komm aber einfach net da drauf.
Vielen dank
lg nati
so, ich start jetzt mal mit meinen Lösungen zu den alten Klausuren. Hab mir jetzt als erstes einmal die vom Juni 2010 vorgenommen.
Hier meine ergebnisse:
1 Einkommenssteuer
a) Veranlagung: € 5802,80 und ohne Veranlgung: € 5.591,25
2 Rechtsformvergleich
a) 56.735
b)50.202 (inkl. 1750 € mind. KöSt vom Jahr 2010)
wär super, wenn sonst noch einige bei der Aktion einsteigen und ihre Lösungen zum Vergleich und zur Diskussion rein stellen.
lg
Geändert von rocher (08.07.2010 um 20:45 Uhr)
2 Rechtsformvergleich
a) 56.735
b)50.202 (inkl. 1750 € mind. KöSt vom Jahr 2010)
Hilfeeee!!!
Kannst du mir vielleicht sagen wie du auf die 50.202 kommst sitz schon ewig da dran komm aber einfach net da drauf.
Vielen dank
lg nati
Also beim Beispiel zur Einkommensteuer komm ich auf viel niedrigere Beträge:
Ohne Veranlagung auf 528,75
Mit Veranlagung auf 532,-
Liegt vielleicht dran, dass der Gewinnanteil der KG erst im nächsten Jahr miteinzubeziehen ist und am 75 % Verlustvortrag, den ich abgezogen habe (bei dem bin ich mir nicht 100%ig sicher!)
Beim Rechtsformenvergleich komm ich allerdings auf deine GmbH-Lösung auch nicht drauf! Zusätzlich besteht doch beim Einzelunternehmen noch die Möglichkeit des 13%igen Grundfreibetrages, was ja dann meine Steuerbemessungsgrundlage nochmals um 3900€ senken würde!?
mfg
wenn ich die 15000,- gewinnbeteiligung nicht in dem jahr miteinberechne und trotzdem den verlust abzieh komm ich aber auch auf andere ergebnisse wie du und zwar
bei Veranlagung 2138,75
ohne Veranlagung 1841,25
Hier Bsp.: 1 habs jetzt mal mit beiden Varianten ausgerechnet einmal Beteiligung gleich einberechnet einmal erst im nächsten Jahr
Hat wer zur GmbH von Bsp 2 die Lösung??
Lg Nati
Ich verstehe wie du auf die 1841 kommst (91,25 ESt + 1750 KESt), aber da hast du die 75% Verlustvortrag erst auf die Einkünfte übertragen, die nach Tarif berechnet werden.
Ich bin der Meinung, dass ich auch noch 75% auf die KESt-pflichtigen Einkünfte anrechnen darf, was dann in Summe 75% des Gesamtgewinnes entspricht. Daraus ergibt sich dann eine KESt von 437,5 € [Berechnung: (7000 - 5250) * 0,25]. Die Steuerbelastung ist dann 437,5 € + 91,25 € = 528,75 €
Dasselbe mach ich auch bei der Veranlagung: Meine Gesamteinkünfte liegen bei 52000. Davon zieh ich 39000 Verlustvortrag ab und erhalte dadurch einen Durchschnittssteuersatz von ca.5,6 %, der auf 45000 € anzuwenden ist. 7000 € davon werden dann noch mit dem halben DSS berechnet. Das ergibt dann eine Steuerbelastung von 336 € + 196 € = 532 €.
Aber ich lass mich gerne korrigieren, wenn ich auf dem Holzweg bin
mfg
Ich bin der Meinung, dass ich auch noch 75% auf die KESt-pflichtigen Einkünfte anrechnen darf, was dann in Summe 75% des Gesamtgewinnes entspricht. Daraus ergibt sich dann eine KESt von 437,5 € [Berechnung: (7000 - 5250) * 0,25]. Die Steuerbelastung ist dann 437,5 € + 91,25 € = 528,75 €
Wie kommst du auf 5250????
versteh aber jetzt was du meinst trotzdem komm ich auf was anderes
und zwar mit veranlagung 2723,24
bei mir is die steuer auf nicht begünstigte höher wie bei dir ich hab gerechnet 45000*5,615% und du?
das problem das ich seh is das wir bei der Kest Variante das ganze Einkommen versteuern ( aus SA) und es eigentlich ja weniger is wegen dem Verlustabzug. mh steh auf der leitung
Wenn man die KEST-pflichtigen Einkünfte veranlagt; dann kommen diese über Einkünfte aus Kapitalvermögen zum Gesamtbetrag der Einkünfte hinzu und davon darf mann dann max. 75% des Verlustvortrages abziehen. Wenn man die KEST-pflichtigen Einkünfte endbesteuert lässt, dann fallen diese nicht mehr unter den Gesamtbetrag der Einkünfte und davon darf man dann keinen Verlustvortrag mehr abziehen.
Bei der Endbesteuerung komm ich auch auf 1841,25
Ich komme auch auf 2723,46
Wieso bezieht man eigentlich die Einkünfte aus der KG nicht mit ein?? Weil der Gewinn erwartet wird und noch nicht fix ist oder??
@Pinotschet du meinst, dass wir bei der Veranlagung die 45000 mit dem Durchschnittssteuersatz berechnen obwohl wir na noch Verlustvortrag von 39000 habn oder?? Das ist mir nämlich auch nicht ganz geheuer
lg
Real Eyes, Realize, Real Lies
Die 5250,- sind die 75 % von 7000,- (Dividende). Der Verlust aus den Vorjahren beträgt insgesamt 50000. Unser Gesamteinkommen beträgt vor VVT ja 52000, d.h. wir können insgesamt nur 39000 (75%) geltend machen. Bei Veranlagung ziehe ich die vollen 39000 vom Einkommen ab, bei Nichtveranlagung ziehe ich 33750 (75%) vom ESt-pflichtigen Teil und dann 5250 vom KESt-pflichtigen Teil ab. Das gibt in Summe wieder 39000, was dem maximal abzugsfähigen VVT entspricht (11000 müssen wir dann halt ins nächste Jahr übernehmen!)
Bei Veranlagung geht es dann folgendermaßen weiter:
Ich nehme also das Einkommen von 52000 und ziehe davon 39000 VVT ab.
Dann rechne ich die Tarifbesteuerung aus, das ergibt dann 730 (Achtung, diese 730 wären nur dann richtig, wenn es keine begünstigten Einkommensteile gäbe!).
Das dividiere ich dann mit 13000 (gesamtes Einkommen nach VVT) und bekomme den Steuersatz von 5,6%.
Diese 5,6% sind dann auf den nicht begünstigten Teil des Einkommens anzuwenden, sprich auf die 6000 (45000 minus gesamten VVT, weil es immer schlauer ist, soviel VVT wie möglich vom unbegünstigten Teil abzuziehen). Das mit den 45000 ist ein Denkfehler deinerseits, da wäre ja dann der VVT fürn Hugo, wenn wir diesen Betrag versteuern müssten!
Was dann noch übrig bleibt, sind die begünstigten 7000 Dividende, welche mit dem halben DSS (2,8%) versteuert werden. Das ergibt dann noch 196 €.
Die Summe ist dann 532 €.
mfg
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