ganz einfach, ob es stimmt siehst du ob die veränderungen der liquiden mittel (kassa, bank etc.) genau mit deinem berechneten ergebnis übereinstimmt.
hast di angabe vl. irgendwo parat?
lg
Habe mal versucht die Kapitalflussrechnung aus der Klausur vom 10.04.2010 zu erstellen. Vielleicht kann jemand korrigieren, bzw. ergänzen wenn was fehlt.
3227 (EGT)
+7673 (AfA)
-450 (Erträge aus Abgang AV)
-150 (Erhöhung Vorräte)
-1463 (Erhöhung Forder. L+L)
+1552,5 (Verminderung Ford. gegen.verb.Unter.)
-293 (Erhöhung sonstige Forderungen)
-473 (ARA)
+1463 (Erhöhung lagfr. Rückst.)
-900 (Verminderung sonst. Rückst.)
-1545 (Verm. Verb. L+L)
+300 (Erhöhung sonst. Verbind)
-293 (PRA)
= +8648,5 (Nettogeldfluss der gew.Gesch.t)
+188 (Erhöhung der Steuerrückstellungen)
-807 (Steuern von Einkommen...)
= +8029,5 (NETTOGELDFLUSS AUS LAUFENDER GSCHÄFTSTÄTIGKEIT)
+450 (Erträge aus Abgang AV)
+900 (Buchwertabgang)
-6788 (Zugänge AV)
-225 (Wertpapiere UV)
= -5663 (NETTOGELDFLUSS AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT)
-300 (Verminderung Verbind. Kreditinstitute)
-1300 (Gewinnausschüttung)
=-1600 (NETTOGELDFLUSS AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT)
766,5 (Zahlungswirksame Veränderung des Zahlungsmittelbestandes)
Was passiert eigentlich mit den Kapitalrücklagen? Da steht im Anhang was, kann es aber nicht richtig zuordnen. Bei der Gewinnausschüttung und den Erträgen aus Anlagenabgang binn ich mir auch nicht sicher ob das so stimmt.
ganz einfach, ob es stimmt siehst du ob die veränderungen der liquiden mittel (kassa, bank etc.) genau mit deinem berechneten ergebnis übereinstimmt.
hast di angabe vl. irgendwo parat?
lg
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danke! stimmt leider nicht, da müsste -458 herauskommen. weiß aber nicht wo der hund begraben ist. welche infos sind im anhag für die kapitalflussrechnung eigentlich relevant? z.B. forderungen und verbindlichkeilten gegenüber verbundenen unternehmen...
vielleicht könnte jemand eine kapitalflussrechnung aus einer der letzten 4-5 FPs posten. die aufgaben sind sich nämlich sehr ähnlich.
Hi, also das wären meine Verbesserungen (komm bis auf € 1 hin --> siehe Ergänzungen - vielleicht kannst Du mir ja sagen, was ich falsch mache).
3227 (EGT)
+7673 (AfA)
-450 (Erträge aus Abgang AV)
-150 (Erhöhung Vorräte)
-1463 (Erhöhung Forder. L+L)
+ 180 (Verminderung Ford. gegen.verb.Unter.)
-293 (Erhöhung sonstige Forderungen)
-473 (ARA)
+1463 (Erhöhung lagfr. Rückst.)
-900 (Verminderung sonst. Rückst.)
-1545 (Verm. Verb. L+L)
- 75 (Verm. verb. à da auch aus L+L siehe Angabe)
+300 (Erhöhung sonst. Verbind)
-293 (PRA)
= +7.201 (Nettogeldfluss der gew.Gesch.t)
+188 (Erhöhung der Steuerrückstellungen)
-807 (Steuern von Einkommen...)
= +6582 (NETTOGELDFLUSS AUS LAUFENDER GSCHÄFTSTÄTIGKEIT)
+450 (Erträge aus Abgang AV)
+899 (Buchwertabgang) à ich bekomm 899 und nicht wie Du 900 raus à dafür stimmt mein Ergebnis um € 1 nicht !!?? (Laut Anlagenspiegel: BW 1.1. 26775 – BW 31.12. 25013 – AfA 6863 + Zugang 6000)
-6788 (Zugänge AV)
-225 (Wertpapiere UV)
= -5664 (NETTOGELDFLUSS AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT)
-300 (Verminderung Verbind. Kreditinstitute)
-1077 (Gewinnausschüttung) à BG Vorjahr 1.077 – Umb. GRL lt. Angabe 300 – Gewinnvortrag 500
=-1377 (NETTOGELDFLUSS AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT)
6582-5664-1377=459 (und eben nicht 45
@csag2267
danke für die rasche Antwort! Jetzt kommen wir dem Ergebnis schon näher!
Beim Buchwertabgang darf nicht nur das Sachanlagevermögen betrachtet werden, sondern das gesamte AV: 40500+6788-38715-7673=900 ...dann kommt auch -458 raus.
Die Rechnung wird jetzt vermutlich stimmen, trotzdem ist mir eines noch unklar:
Im Forderungsspiegel (2009) steht, dass Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zu 50% aus Lieferungen und Leistungen stammen. Ist da nicht nur die Hälfte der 2745 relevant?
also nicht: 2745-2925=-180
sondern: 1372,5-2925=-1552,5
habe nämlich ein Beispiel vom Partl letzten Jahres wo das so gerechnet wurde.
Vielleicht kann mir jemand sagen was es mit folgenden Informationen im Anhang aufsich hat:
-Forderungen aus L+L sind pauschal mit 2% wertberichtigt.
- Verb. gegenüber Kreditinstituten bis zu einem Jahr enthalten einen Kontokorrentkredit in Höhe von 800.
- Wertpapiere des AV dienen zu 80% zur Deckung des Sozialkapitals.
- Der Leasingvertrag wurde mit einem internen Zinssatz von 8% berechnet, die Restlaufzeit beträgt 5 Jahre.
Was soll ich mit diesen Infos anfangen, bzw. inwiefern sind sie relevant für die Strukturbilanz?
Wie würdet ihr folgende Tatbestände in Bezug auf Anfechtung sehen?
1. Obwohl er andere Gläubiger nicht zahlen konnte, ist der GS den Mietzaahlungen für das Bürogebäude, welches er bereits seit 3 Jahren gemietet hat, immer rechtzeitig nachgekommen. (JA, wegen Benachteiligungsabsicht)
2. Der GS verkauft im März 2009 eine Spezialmaschine, die mit Pfandrechten überlastet ist. Konkurseröffnung: 01.07.09 (NEIN, da länger als 60 Tage vor Insolvenzeröffnung)
3. Aufgrund von bereits mehrfach eingetretenen Forderungsausfällen seitens des GS beschließt der Lieferant P im Mai 2008 die Forderungen einzuklagen. Zur großen Erleichterung der P verlief die Klage erfolgreich. Der GS musste ihm die fälligen Forderungen auszahlen. Konkurseröffnung: 01.07.09 (NEIN, denn Begünstigung liegt schon länger als ein Jahr zurück)
4. Am 12.08.08 schenkt der GS seinem Sohn zum 18. Geburtstag den Führerscheinkurs im Wert von 1000 Euro. Konkurseröffnung: 01.07.09 (JA, Schenkung ist nicht von geringem Wert)
5. Der Gemeinschuldner schenkt seiner Mutter im März 2007 seine Eigentumswohnung. Konkurseröffnung: 10.05.09 (NEIN, Schenkung liegt mehr als 2 Jahre zurück, Benachteiligungsabsicht ist nicht zu erkennen)
6. Anfang 2008 schenkt der GS seiner Tochter sein Ferienhaus in Südfrankreich, inklusive Cabrio und Motorroller, damit sie keine Schwierigkeiten hatm zum Strand zu fahren. Konkurseröffnung: 01.07.09 (NEIN, sie muss ja schließlich irgendwie zum Strand kommen)
Hi,
wie kommt ihr eigentlich auf die 1077 bei der Gewinnauschüttung?
Danke
hey,
also zu 3.
könnt da nicht auch der tatbestand der benachteiligungsabsicht greifen? der gläubiger hat ja kenntnis bzw fahrlässige unkenntnis über die zahlungsunfähigkeit des GS oder? also ich würd schon sagen, dass das anfechtbar ist...
Und was würdet ihr zu folgenden sachverhalten sagen?
1. Der GS hat für die Lohnsteuerzahlungen der letzten sechs Monate vor Konkurseröffnung beim Finanzamt um Zahlungsaufschub angesucht und die Lohnsteuer daraufhin jeweils erst ein Monat nach Fälligkeit beglichen.
2. Der GS verkauft am 2. Dezember 2008 seine Liegenschaft, die bereits mit Pfandrechten überlastet ist. Konkurseröffnung war am 12. Jänner 2009
1. Ich würde sagen, dass dies anfechtbar wäre wenn er etwas vor Fälligkeit beglichen hätte. Wenn er die Steuer nachher begleicht hat ja keiner einen Schaden davon. Würde also sagen NEIN.
2. Glaube JA, wegen Begünstigung und innerhalb der 60 Tage vor Insolvenzeröffnung. Sicher bin ich mir aber nicht.
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