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Thema: Benötigt man nach öffentlichen Recht noch stolzlechner und co?

  1. #1
    Senior Member Bewertungspunkte: 9

    Registriert seit
    29.10.2008
    Beiträge
    116

    Benötigt man nach öffentlichen Recht noch stolzlechner und co?

    hi,
    habe öffentliches recht im 1. abschnitt fertig und frage mich ob ich den wielinger, den stolzlechner und den kodex verwaltung noch einmal im weiteren studium benötige? ansonsnte würde ich die sachen gerne verkaufen.
    wäre super wenn mir jemand infos geben kann
    lieber gruß christoph

  2. #2
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 54
    Avatar von Tiny88
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    2.412
    gute frage, würd mich auch interessieren! als prüfungsstoff nehm ich an, wirds nirgends mehr angegeben sein, aber vl hilfreich als "nachschlagewerk"!?

  3. #3
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 49
    Avatar von Ferrari
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    13.10.2004
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    Innsbruck / Wien
    Beiträge
    3.711
    also ich bin inzwischen fertig und hab die bücher fürs studium nicht nochmal gebraucht
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

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