Da dürfte der LV-Leiter freie Hand haben. Ich zumindest kenne keine Regelung, die irgendwo vorschreibt, wie lange man Zeit hat, eine Seminararbeit abzugeben.
tach leute,
irgendwo muß doch geregelt sein wielang man zeit für eine ps oder seminararbeit hat. Hat da tatsächlich der lehrveranstaltungsleiter die absolute gewalt und wenn er festlegt bis ende februar muß sie da sein ist das dass letzte wort? Oder gilt bei seminararbeiten auch die regel wie mit rpüfungen die ja noch mit gleichem stoff bis 1 jahr nach ende des jeweiligen semester abgelegt werden können?
Das muß doch in in irgeneinem hochschulgesetz oder so geregelt sein?
Da dürfte der LV-Leiter freie Hand haben. Ich zumindest kenne keine Regelung, die irgendwo vorschreibt, wie lange man Zeit hat, eine Seminararbeit abzugeben.
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Häufig gestellte Fragen - FAQ
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The answer to violence is even more democracy, even more humanity, but never naivety.
Jens Stoltenberg, ehemaliger norwegischer Ministerpräsident
Ich habe heute per Mail bei der FStV nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
"prinzipiell ist es so, dass du für die Abgabe von Arbeiten gesetzlich 3
Semester Zeit hast sofern nicht vom LV-Leiter/ von der LV-Leiterin etwas
anderes gefordert wird."
Naja- nicht gerade eine optimale Regelung. Denn da gibt es dann ja wirklich große Unterschiede, der eine Prof. will die Arbeit Ende Feb., wiederum anderen ists ziemlich egal (3 Semester)...
Eine einheitliche, faire Regelung wäre angebracht.
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