Hallo!
Ich hätte mal eine Frage, vielleicht weiß es jemand. Und zwar, habe ich die Vorlesung und das Proseminar Italienisches Recht letztes Semester besucht, PS bestanden, VO einmal angetreten und nicht bestanden, muss die Gesamtprüfung also nochmal machen. Kann man sich für das Österreichische Recht anmelden im nächsten Semester, dort PS und VO machen und dort die Prüfung schreiben, d.h mich dann für Italienisches Recht abmelden bzw. meine bisherigen Noten dort annulieren lassen? Oder ist das nicht mehr möglich, nachdem ich ja schon mal bei der Prüfung Italienisches Recht angetreten bin und das PS schon habe?
Vielleicht kennt sich da ja jemand aus und weiß bescheid? Wäre wirklich hilfreich, danke!
lg