Schon mal gut, dass wir wissen, dass damit die Nachfrist der allgemeinen Zulasssungsfrist gemeint ist.
Mich wundert nur, dass die Meldung über das 1. Diplomzeugnis bis zum 30.04 erfolgen muss.
Bei Politikwissenschaft gibt es ja auch diese Übergangsfristen und da ist direkt von der Fakultätsstudienvertretung bzw. vom Fakultätsstudienleiter die Information gekommen, dass das Datum der Prüfung entscheidend ist und nicht das Datum, an dem man den 1. Abschnitt einreicht.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das bei WiWi anders ist.
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