hallo!
ja also: bei 1. allgemeine lehren is alles was drunter steht zu lernen: des umfasst z.b gegenstand des arbeitsrecht, systematik d. ar, arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche, arbeitsvertrag etc.
dann des mit den unterpunkten da sind wirklich nur der punkt 2.1.1. und 2.1.4.(des was dort hineinfällt) zu lernen und bei 3.also kollektives, das unterteilt sich eben wieder in die punkte und das heißt hier, wie bei 1. dass alles zu lernen ist! also auch di unterpunkte!
hoff du verstehtst was i mein!
lg
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