Ich hoffe, dass ich da jetzt keinen Blödsinn sage, aber es dürfte folgendermaßen ablaufen:
da Philosophie unter die Studienrichtungen fällt, die im Studienplan unter § 12 (1) a-c aufgelistet sind, und dementsprechend nicht bewilligungspflichtig sind, musst du mit den Formularen http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-se...nerkennung.doc und http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-se...ssenschaft.doc ins Sowi-Prüfungsreferat gehen.
Studienrichtungen, die NICHT unter § 12 (1) a-c des Studienplanes aufgelistet sind, sind bewilligungspflichtig und dafür muss dann folgendes Formular (http://www.uibk.ac.at/politikwissens...oz_mai2009.pdf) verwendet werden.
Siehe auch die Meldung vom 05.05.2009 auf der Powi-Institutshomepage.
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