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Thema: FP Unternehmensrechnung und Sanierung

  1. #1
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    FP Unternehmensrechnung und Sanierung

    Hat jemand alte Fachprüfungen vom Kurs Unternehmensrechnung- und sanierung? Bitte online stellen!
    Kann jemand sonst so sagen, was bei der FP gekommen ist? Was sollte man lernen?

  2. #2
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  3. #3
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    In der Zwischenzeit waren aber doch schon wieder ein paar FP!?

  4. #4
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    Kann man bei der FP das Formelblatt verwenden oder muss man alle Formeln auswendig lernen?

  5. #5
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    Zitat Zitat von Albert
    Kann man bei der FP das Formelblatt verwenden oder muss man alle Formeln auswendig lernen?
    Keinerlei Unterlagen erlaubt. Musst du alles auswendig können.

  6. #6
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    Avatar von Coach
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    Hi liebe Leut!

    Such eigentlich nur ein paar Leidensgenossen, die auch die FP am Freitag schreiben und erst jetzt anfangen zu lernen

    Hoff es geht sich noch aus, was meint ihr?

    lg Coach
    "Es gibt drei Sorten von Menschen: solche, die sich zu Tode sorgen; solche, die sich zu Tode arbeiten; und solche, die sich zu Tode langweilen." - Winston Churchill


  7. #7
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    Zitat Zitat von Coach
    Hi liebe Leut!

    Such eigentlich nur ein paar Leidensgenossen, die auch die FP am Freitag schreiben und erst jetzt anfangen zu lernen

    Hoff es geht sich noch aus, was meint ihr?

    lg Coach
    Ich schreibe auch am Freitag und habe erst gestern "richtig" lernen angefangen. Allerdings bin ich beim letzten Termin schon einmal angetreten, und muss daher nur "auffrischen".

    Ohne dass ich jetzt demotivierend sein will: aber es ist schon sehr viel Stoff, der tw. sehr detailiert abgefragt wird, bzw. im Rahmen von Beispielen geprüft wird, wo sehr, sehr spezielles Wissen gefordert ist. An deiner Stelle würde ich mich ranhalten.

    Viel Erfolg!

  8. #8
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    Avatar von Coach
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    Zitat Zitat von haraldag
    Ich schreibe auch am Freitag und habe erst gestern "richtig" lernen angefangen. Allerdings bin ich beim letzten Termin schon einmal angetreten, und muss daher nur "auffrischen".

    Ohne dass ich jetzt demotivierend sein will: aber es ist schon sehr viel Stoff, der tw. sehr detailiert abgefragt wird, bzw. im Rahmen von Beispielen geprüft wird, wo sehr, sehr spezielles Wissen gefordert ist. An deiner Stelle würde ich mich ranhalten.

    Viel Erfolg!
    Danke für die Info haraldag, das motiviert mich noch ein bisschen mehr reinzuhauen!

    Bin grad bei dem Insolvenzrecht... Ich würde gerne folgende Beispiele mit Euch diskutieren:

    Berechnen Sie für die jeweiligen Gläubiger(art) der nachfolgenden Sachverhalte die Höhe der Befriedung deren Ansprüche sowie die Konkursquote (10 P):

    i) Masse (inkl. Aus- und Absonderungsrechte; Liquidationserlös): € 900.000; Es bestehen Konkursforderungen in Höhe von € 10.000.000.

    Weitere Forderungen: Die Bank A hat den aushaftenden Kredit in Höhe von € 200.000 mittels Hypothek auf ein Grundstück besichert. Der Liquidationserlös beträgt €300.000 (in den €900.000 enthalten).

    Gläubiger besitzt den Eigentumsanspruch auf eine Maschine (Liquidationserlös €40.000; in den € 900.000 enthalten).

    Nach der Konkurseröffnung fallen noch Kosten für das Verfahren €5.000, für den Masseverwalter €15.000 und sonstige Kosten (Arbeiternehmere,t c.) iHv € 50.000. (5P)
    Wie würdet ihr das lösen? Gebt mir bitte Feedback auf meine Lösung:

    Also, fix gezahlt werden müssen mal die Kosten für das Verfahren: 5.000
    + die Kosten für den Masseverwalter: 15.000
    + die Kosten für die Arbeitnehmer: 50.000
    = 70.000

    Absonderungsanspruch:
    -> Evtl. Bank mit aushaftenden Kredit?: 200.000

    Aussonderungsansprüche:
    -> Maschine mit Eigentumsanspruch: 40.000

    = Gesamtsumme von 310.000

    Masse = 900.000

    Differenz = 590.000

    D.h. für den Rest der Forderungen sind 590.000 übrig. Wie berechne ich nun diese Konkursquote? Muss ich da die 310.000 Euro die beglichen werden von den 10.000.000 Gesamtforderungen abziehen, sprich: 9.590.000 / 590.000 = 16,4 % Konkursquote

    Löst man Aufgaben dieser Art so oder habe ich es mir hier etwas zu einfach gemacht?

    lg Coach
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  9. #9
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    Zitat Zitat von Coach
    ...

    D.h. für den Rest der Forderungen sind 590.000 übrig. Wie berechne ich nun diese Konkursquote? Muss ich da die 310.000 Euro die beglichen werden von den 10.000.000 Gesamtforderungen abziehen, sprich: 9.590.000 / 590.000 = 16,4 % Konkursquote

    Löst man Aufgaben dieser Art so oder habe ich es mir hier etwas zu einfach gemacht?

    lg Coach
    MMn hast du (fast) alles richtig gerechnet. Zu deiner Frage: die 310.000 sind Masseforderungen, bzw. Aus- und Absonderungsrechte, und als solche von vornherein nicht in den Konkursforderungen enthalten. Die Konkursquote ist also mMn 10.000.000/590.000.

  10. #10
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    Avatar von Coach
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    Zitat Zitat von haraldag
    MMn hast du (fast) alles richtig gerechnet. Zu deiner Frage: die 310.000 sind Masseforderungen, bzw. Aus- und Absonderungsrechte, und als solche von vornherein nicht in den Konkursforderungen enthalten. Die Konkursquote ist also mMn 10.000.000/590.000.
    Merci für die Infos! Schön zu hören, dass ich soweit mal am richtigen Weg war

    Hier noch ein weiteres Beispiel, dieses ist allerdings schwieriger:


    Masse (inkl. Aus- und Absonderungsrecht; Liquidationserlös) 80.000; Es bestehen Absonderungsrechte in Höhe von € 40.000. Der Liquidationserlös (in den €80.000 enthalten) der Absonderungsgüter deckt die Absonderungsrechte nur zu 50%. In der Masse ist ein Aussonderungsgut mit einem Liquidationswert in Höhe von 20.000 enthalten.

    An Masseforderungen bestehen: Ansprüche aus der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (Auflösung nicht nach § 25 KO) € 15.000; Forderungen der Arbeitnehmer auf laufendes Entgelt nach der Konkurseröffnung €20.000; Verfahrenskosten €15.000; sonstige Masseforderungen €5.000. Sonstige Konkursforderungen wurden in Summe €500.000 anerkannt. (6P)
    Hmmm, wie hier vorgehen?

    Masse = 80.000

    Aussonderungsansprüche:
    Forderungen Arbeitnehmer: 20.000
    Verfahrenskosten: 15.000

    (was passiert mit den Auflösungen die nicht nach § 25 KO geschehen sind + mit den sonstigen Masseforderungen? Kommen die zu den normalen Konkursforderungen hinzu?)

    Absonderungsrechte:
    40.000 ? (-> komm mit dem Teil irgendwie nicht ganz klar: Es bestehen Absonderungsrechte in Höhe von € 40.000. Der Liquidationserlös (in den €80.000 enthalten) der Absonderungsgüter deckt die Absonderungsrechte nur zu 50%. In der Masse ist ein Aussonderungsgut mit einem Liquidationswert in Höhe von 20.000 enthalten.)

    Hmm, komm bei diesem Beispiel irgendwie auf keinen grünen Zweig, wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

    lg Coach
    "Es gibt drei Sorten von Menschen: solche, die sich zu Tode sorgen; solche, die sich zu Tode arbeiten; und solche, die sich zu Tode langweilen." - Winston Churchill


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