genau der gleichen Auffasung war ich auch.
Die Frau Unterweger hat jedoch mit der Rechtsabteilung der Universität telefoniert und angeblich ist es gesetzlich geregelt, dass maximal nur 2 SBWL Kurse gewählt werden können.
Jahrelang war es gängige Praxis diese Gesetz zu ignorieren und ab sofort soll man sich dran halten.
Ich habe in Zusammenarbeit mit der ÖH das BWL-Curriculum und das Universitätsgesetz durchforstet jedoch haben keine solche Regelung gefunden.
Wir sind quasi völlig perplex, da sowohl das Prüfungsamt als auch die Rechtsabteilung der Universität uns jegliche Zusammenarbeit verweigert und auf Stur stellt.
Daher kommt auch meine Verzweiflung weil sich Frau Unterweger auf ein imaginäres Gesetz welchens jahrzehnte lang ausser Kraft war und jetzt auf einmal greifen soll.
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