Weil er in dem Zellstoff AG Beispiel die Steuern (die ja im EGT enthalten sind, im Jahresüberschuss nicht mehr) später unter dem Posten "Zahlungen Ertragsteuer" wieder herausgerechnet hat.Zitat von csag3274
Das ist der "Abgang zu Buchwerten", siehe Folie 46.Zitat von csag3274
Weil er in dem Zellstoff AG Beispiel die Steuern (die ja im EGT enthalten sind, im Jahresüberschuss nicht mehr) später unter dem Posten "Zahlungen Ertragsteuer" wieder herausgerechnet hat.Zitat von csag3274
Zur Abschreibungsquote:
Muss nicht der Grundanteil (im Anhang mit 3.010 T€ angegeben) von den Sachanlagen abgezogen werden, weil der sich nicht abnutzt und nicht abgeschrieben werden kann/darf? --> Egger/Samer/Bertl, S. 542
Nachtrag: Das selbe müsste auch für den Anlagenabnutzungsgrad gelten!
Um den Vorratsverbrauch zu bestimmen, müsste man da nicht vom HW-Verbrauch (aus GuV) noch die Zunahme der Vorräte (aus der Bilanz) abziehen?Zitat von Claus
du kannst einfach den Jahresüberschuss aus der G&V verwendenZitat von csag3420
..weiters
FktSldtlgsdr: ? - 2,19 Jahre
....wie hast du das gerechnet?
Infz° d Inv: 2 - 554,90 %[/quote]
habe laut folgender Formel 507.98% rausbekommen....(Jahresüberschuß/-fehlbetrag + Jahresabschreibung (lt. Anlagenspiegel) + Buchwert abgegangener Anlagen - erfolgwirksame Zuschreibungen) / INV SA
......greets
Eine Aussage im Aristotelischen Sinn ist ein sprachliches Gebilde, von dem es sinnvoll ist zu fragen, ob es wahr oder falsch ist
Nein. Eigentlich rechnet man: Materialaufwand bzw HWV und Aufwendungen für bezogene Leistungen / Ø Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren. das wäre dann 2.027Zitat von haraldag
habe aber, wie im PS durchgemacht, die Aufwendungen für bezogene Leistungen nicht miteinberechnet.
Geändert von Claus (13.01.2009 um 10:56 Uhr)
Eine Aussage im Aristotelischen Sinn ist ein sprachliches Gebilde, von dem es sinnvoll ist zu fragen, ob es wahr oder falsch ist
...wird in der Buchhaltung mit Gebäude in einem Konto dargestellt, d.h. in diesem taucht nur die Abschreibung für Gebäude auf, obwohl im Namen auch "Grundstücke" genannt wird. Ohne Gewähr!Zitat von haraldag
Eine Aussage im Aristotelischen Sinn ist ein sprachliches Gebilde, von dem es sinnvoll ist zu fragen, ob es wahr oder falsch ist
woher hast du die Zinsen für FK?Zitat von csag3420
Eine Aussage im Aristotelischen Sinn ist ein sprachliches Gebilde, von dem es sinnvoll ist zu fragen, ob es wahr oder falsch ist
hallo leute!
ja bei den fk zinsen hab ich mich vertan. ich glaub die müssten 6,33 % betragen. man kann sie näherungsweise ermitteln indem man den zinsaufwand durch die durchschnittlichen verzinslichen schulden dividiert? was sagt ihr?
weiter zur innenfinazierung. hier muss man den cashflow durch investitionen dividieren. dh 16242/2927. also 554,9 %. warum hast du da nicht den normalen cashflow verwendet? darf man das nicht?
den fiktiver verschuldungsgrad hab ich nun auch neu berechnet:
7500+52495-6074-1700-1480=50741
diesen betrag dann durch den mittelüberschuss von 16932 dividieren. dann komme ich jetzt auch auf 2,9967
Seit gestern (?) steht im eCampus ein Excel Dokument mit einer "Musterlösung" zu dem Beispiel.
Habt ihr euch die schon angeschaut? Was sagt ihr dazu? Insbesondere zu den Bereinigungen, die wir so im PS nicht gemacht haben?
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